Die Unterbringung von Obdachlosen ist keine Zweckentfremdung!

Berlin. Im Herzen von Berlin-Mitte haben das Diakonische Werk und die Koepjohann’sche Stiftung am Dienstag eine Hilfseinrichtung zur Unterbringung von fast 50 obdachlosen Frauen und deren Kindern eröffnet. Das Projekt steht jedoch nun auf der Kippe, denn aufgrund des Zweckentfremdungsverbots fordert das Bezirksamt Berlin-Mitte Abgaben in Höhe von ca. 4000 Euro im Monat.

Dazu äußert sich der Bezirksvorsitzende der Jungen Liberalen (JuLis) Berlin-Mitte, Maximilian REITER:

„Die Unterbringung von obdachlosen Frauen und Kindern als Zweckentfremdung zu bezeichnen ist zynisch. Ein Drittel der Wohnungslosen in Berlin sind Frauen. Hilfsangebote wie das in der Tieckstraße werden dringend benötigt. Gerade deshalb sollte der Bezirk den Erhalt und die Einrichtung solcher sozialen Projekte fördern. Stattdessen wird die Chance, obdachlosen Frauen eine Perspektive für die Zukunft zu bieten, hier leichtfertig aufs Spiel gesetzt.“

Auch der Vorsitzende des Landesverbands der JuLis Berlin, David JAHN, hat wenig Verständnis dafür:

„Das Bezirksamt muss glauben, dass durch die Unterkunft den Wohnungslosen die Wohnung entzogen wird. Der Fall zeigt die Irrwege des Berliner Senats auf. Durch Verbote wie diese, übermäßige Regulierungen wie bei Milieuschutzgebieten und Enteignungen entsteht keine einzige neue Wohnung. So treibt der vermeintlich soziale rot-rot-grüne Senat die Mietpreise weiter in die Höhe. Stattdessen braucht es endlich eine Wohnungsbauoffensive, etwa am Tempelhofer Feld oder der Elisabethaue.“

Weiter erklärt REITER:

„An dem Beispiel der Tieckstraße wird auch die Disfunktionalität des Zweckentfremdungsgesetzes deutlich. Anstatt mehr Wohnraum für alle Menschen in Berlin zu schaffen, werden Gesellschaftsteile beim Wettbewerb um bezahlbaren Wohnraum gegeneinander ausgespielt. Am härtesten trifft es dabei die Schwächsten der Gesellschaft.“