Der Zukunft eine Stimme geben – aktives Wahlrecht ab 16

Die Jungen Liberalen Berlin-Mitte fordern die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin, genauso wie bisher schon bei den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung. Das passive Wahlrecht soll weiterhin bei 18 Jahren liegen.

Bürgerrechte schützen — Staatliche Bewegungsprofile eindämmen!

I. Bundesnetzagentur auch bei § 113 Telekommunikationsgesetz (TKG) involvieren

Alle 2,5 Sekunden wird durchschnittlich eine Rufnummer von einer deutschen
Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde bei einem Telekommunikationsunter-
nehmen wie der Telekom oder Vodafone ohne richterlichen Beschluss abgefragt.
Die Häufigkeit dieser Ersuche steigt kontinuierlich. Die Jungen Liberalen beob-
achten diesen Trend mit großer Sorge. Dass die Öffentlichkeit überhaupt genaue
Zahlen kennt, liegt allein daran, dass jede Rufnummeranfrage an einen Telekom-
munikationsanbieter gem. § 112 I TKG automatisch über die Bundesnetzagentur
geht und somit getrackt wird.

Bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) handelt es sich um eine obere deutsche
Bundesbehörde, die den Schutz wichtiger Verbraucherrechte zur Aufgabe hat.
Sie ist vorrangig für einen gerechteren Wettbewerb in der Telekommunikation
und anderen Netzdiensten zuständig.

Dadurch, dass die BNetzA bei Rufnummer-Abfragen als Mittler zwischen Tele-
kommunikations- anbieter und Strafverfolgungsbehörde fungiert, kann sie die
Häufigkeit dieser Ersuche auswerten und in Form von Statistiken veröffentlichen.
Darüber hinaus dokumentiert die Bundesnetzagentur über die Dauer eines Jah-
res, wer wann welche Daten abgefragt hat.

Diese Kontrolle über die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, die bei der
Rufnummer- Erfragung gegeben ist, fehlt hingegen bei der seit 2013 ebenfalls
möglichen IP-Adressen- Abfrage, die in § 113 TKG geregelt ist. Wir Junge Libe-
rale kritisieren dies, denn Internet- Protokolle erlauben einen Rückschluss auf
den ungefähren Aufenthaltsort, den Namen, die Anschrift sowie die aufgerufenen
Internetseiten des Benutzers und sind damit deutlich reicher an persönlichen Da-
ten als Rufnummern. Gerade bei diesem starken Instrument der Strafverfol-
gungsbehörden ist mindestens eine Dokumentation der Abrufe bei der BNetzA
richtig und wichtig. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die rechtlich noch nicht
abschließend geklärte Vorratsdatenspeicherung.

Trotz der Dokumentation könnten die Behörden somit weiterhin die für die Auf-
klärung von Verbrechen benötigten Informationen erhalten. Gleichzeitig würde
die Überwachung und Dokumentation der Aktivitäten der Strafverfolgungsbehör-
den mehr Transparenz und die Stärkung unser aller Bürgerrechte versprechen.
Wir fordern daher, IP-Adressen-Abfragen gem. § 113 TKG analog zu der Ruf-
nummern-Abfrage gem. § 112 TKG handzuhaben.

II. Richtervorbehalt einführen

Telekommunikationsdaten wie Rufnummern oder IP-Adressen können heute
durch Strafverfolgungsbehörden ohne richterlichen Beschluss angefordert wer-
den. Die vorherrschende Sammelwut, die durch die konstante Steigerung der An-
zahl der Abfragen beobachtet werden kann, muss begrenzt werden. Die Jungen
Liberalen fordern daher höhere rechtliche Hürden für die Abfrage dieser Daten
bis hin zur Einführung eines generellen Richtervorbehalts – insbesondere bei
Auskünften über IP-Adressen.

Dies ergibt sich bereits aus dem Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses gem.
Art. 10 GG, dessen sachlicher Schutzbereich sich auch auf den Schutz gegen
staatliche Auskunftsersuche erstreckt. Die Abfragen durch die Behörden stellen
eine freiheitsverkürzende Maßnahme des Staates und somit einen Eingriff in die
Grundrechte der Bürger dar. Die Feststellung, ob dieser gerechtfertigt ist, sollte
nicht der Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde, sondern der Judikative
überlassen werden.

„Make Transparency great again!“ – Weil eine Demokratie von Transparenz lebt

Politische Interessensvertretung ist ein elementarer und notwendiger Bestandteil unser repräsentativen Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger können – und sollten auch – erwarten, dass der politische Entscheidungsfindungsprozess in Deutschland so transparent und offen wie möglich verläuft.  Denn je offener dieser Prozess verläuft, desto einfacher ist es, eine ausgewogene Vertretung zu gewährleisten und unangemessenen Druck sowie illegalen oder bevorrechtigten Zugang zu Informationen oder Entscheidungsträgern zu verhindern.

Transparenz in politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen trägt außerdem entscheidend dazu bei, unsere Bürgerinnen und Bürger zu einer aktiven Teilnahme am demokratischen Leben anzuregen.

 

Ein Transparenzregister nach europäischem Vorbild

Die Jungen Liberalen Berlin fordern ein verpflichtendes, gesetzlich verankertes Transparenzregister auf Bundesebene, das sich an der Lösung des europäischen Parlaments orientiert. Folgende Aspekte soll das Transparenzregister umfassen:

  • Eine Registrierung ist für alle Organisationen und Einzelpersonen, die Einfluss auf die politische Willensbildung des Bundestags, der Bundesregierung oder einzelner Abgeordnete nehmen möchten, verbindlich. Dazu zählen insbesondere Lobbyisten, Verbände, Lobbybüros von Unternehmen, Public-Affairs-Agenturen und Anwaltskanzleien, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen.
    Bei ihrer Registrierung sollen diese ihre Interessen und Tätigkeiten, Auftraggeber, Geld- und Personalaufwand der Tätigkeit sowie ab einer Summe von 50.000 Euro im Jahr die Mittelherkunft, Personen mit Zugang zum Parlament und Kontaktdaten angeben. Rechte wie die Einladung zu Anhörungen und der Erhalt eines Bundestagshausausweises sollten an die Eintragung in das Lobbyregister geknüpft sein.
  • Mit der Eintragung in das Transparenzregister geht die Einhaltung eines Verhaltenskodex einher. Dieser soll über die Rechte und Pflichten im Umgang mit Abgeordneten und politischen Amtsträgern aufklären. Als Vorbild soll der auf der europäischen Ebene für Lobbyisten, Parlamentarier und Kommissionsmitglieder gleichermaßen verbindliche ‚Code of Conduct‘ dienen.
  • Die Beiträge externer Berater und Interessenvertreter bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen sind in der Gesetzesvorlage zu dokumentieren. Zusätzlich sollte in der Begründung zu den Gesetzentwürfen dargelegt werden, welche Interessen während der Gesetzesvorbereitung gehört wurden und wie die Abwägung zwischen diesen stattfand.

Des Weiteren soll das Verfahren der Interessensanhörung durch ein Online-Konsultationsverfahren ergänzt werden.

  • Einsetzung eines/r Transparenzbeauftragten. Dieser soll vom Bundestag gewählt werden und die Einhaltung der oben genannten Regelungen sowie der Parteienfinanzierung kontrollieren. Um effektiv gegen Regelverstöße des Lobbyregisters oder der Parteienfinanzierung vorgehen zu können, sollen ihm Ermittlungskompetenzen zugesprochen werden.
  • Der Transparenzbeauftragte kann bei Falschangaben in der Registrierung oder bei schwerwiegenden bzw. mehrfachen Verletzungen des Verhaltenskodexes Sanktionen verhängen. Diese sollen u.a. eine Aussetzung der Registrierung, eine Streichung aus dem Register bis hin zum Entzug des Zugangs zum Parlament beinhalten.
  • Das Register muss öffentlich und ohne nennenswerte Hürden für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein. Als Vorbild soll die Lösung des europäischen Parlaments dienen, die es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt im Internet erfasste Informationen einzusehen und über eine nutzerfreundliche Suchmaschine zu finden. Der öffentlich zugängliche Inhalt dieser Datenbank soll außerdem in elektronischen, maschinenlesbaren Formaten zugänglich gemacht.

 

Außerdem sprechen wir uns dafür aus das Register, mit angemessenen Anpassungen, auch auf Landes- und Kommunalebene einzuführen.

 

Mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung

Die Jungen Liberalen Berlin fordern eine Absenkung der Veröffentlichungsschwelle für Parteispenden auf 5000 Euro.

 

Einkünfte von Abgeordneten offen legen

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich dafür aus, dass die Nebeneinkünfte von Abgeordneten genauer offengelegt werden. Deswegen fordern sie ab Stufe 7 (Einkünfte bis 100.000 Euro) eine Staffelung in 50.000 Euro Intervallen.

 

Karenzzeiten effektiv durchsetzen

Die derzeitige Karenzzeitregelung halten die Jungen Liberalen Berlin für nicht ausreichend. Deshalb fordern wir, dass die Entscheidung über eine Karenzzeit nicht länger der Bundesregierung sondern der dafür geschaffenen Kommission obliegt. Außerdem sollen die Kommissionsmitglieder, um Unabhängigkeit zu garantieren, vom Bundestag gewählt und nicht vom Kabinett berufen werden.

Die Entscheidung des Gremiums muss veröffentlicht werden. Verhandlungen über mögliche Folgebeschäftigungen noch während der Amtszeit müssen untersagt sein. Die oben genannte Regelung soll gesetzlich verankert werden. Bei Verletzung der Anzeigepflicht sollen Sanktionen durch den Transparenzbeauftragten drohen.

Für Abgeordnete außerhalb der Regierung lehnen wir Karenzzeiten ab.

Fair Play im Fußball: Kostenbeteiligung für die Sicherung von Risikospielen

Die Jungen Liberalen Berlin-Mitte fordern, dass die Deutsche Fußball-Liga (DFL) an den Kosten für Polizeieinsätze in der ersten und zweiten Bundesliga in angemessener Form beteiligt werden soll.

Die Wirtschaftlichkeit kommerziellen Fußballs soll weiterhin gewährleistet sein.

 

Prävention, Entkriminalisierung und Regulierung statt unkontrolliertem Schwarzmarkt – Für eine moderne Drogenpolitik

Die Selbstbestimmung des Einzelnen ist für uns Junge Liberale eines der höchsten Güter in einer freien Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich die freie und selbstbestimmte Entscheidung jedes Individuums, Drogen zu konsumieren oder eben nicht. Gleichwohl besteht beim Genuss von Suchtmitteln die Gefahr einer dauerhaften und gesundheitsschädlichen Abhängigkeitssituation, die der Selbstbestimmung des Einzelnen erheblich einschränken kann. Hier kann die freie und selbstbestimmte Entscheidung eines Individuums bezüglich des Konsumverhaltens nicht mehr gegeben sein.

Entkriminalisierung und Regulierung von Drogen

Um der Existenz florierender und schwer zu kontrollierenden illegaler Märkte entgegenzuwirken, ist die Regulierung des Handels mit Drogen der Prohibition vorzuziehen. Dem Staat obliegt die Pflicht für den Drogenmarkt entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen, die Kriminalisierung des Drogenkonsums zu beenden und die Konsumenten darüber hinaus schützen.

Cannabis Legalisierung und Entkriminalisierung aller Drogen – Die Jungen Liberalen Berlin fordern [in einem ersten Schritt] die Legalisierung des Besitzes, Anbaus und kontrollierten Verkaufs weicher Drogen, wie Hanf oder Cannabis. Wir sind der Überzeugung, dass eine Freigabe nicht nur ein Zugewinn an Freiheit für mündige Bürger bedeutet, sondern auch Jugend- und Verbraucherschutz erst möglich macht. Wir wollen Konsumenten von Drogen nicht länger strafrechtlich verfolgen und fordern die Entkriminalisierung aller Drogen. Es soll keine Rolle spielen, welche Substanzen Konsumenten bei sich führen, solange sie nur eine bestimmte Menge, die den Eigenbedarf nicht übersteigt, bei sich führen. Langfristig sollen alle Drogen legalisiert werden.

Regulierter Handel mit Drogen – Der Drogenbesitz und -konsum ist unter strengen Voraussetzungen zu legalisieren. Eine Abgabe ist nicht an Minderjährige und nur in zertifizierten Verkaufsstellen möglich. Der Verkauf von Drogen an Endverbraucher ist ausschließlich in zertifizierten Verkaufsstellen erlaubt. Die Abgabe jenseits der zertifizierten Verkaufsstellen ist strafbar und muss von den Behörden konsequent verfolgt werden. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Einrichtung separater Bereiche für die Aufbewahrung und den Verkauf der Drogen sowie die Beratung der Kunden. Die Zertifizierung erfolgt durch die kommunale Gewerbeaufsicht im Rahmen ihrer bereits bestehenden Aufsichtspflicht für Arzneimittel. Obligatorisch erfolgen sollte zudem vor jedem Verkauf ein automatisierter Datenabgleich z.B. mittels elektronischer Gesundheitskarte, um gesundheits- bzw. lebensgefährliche Wechselwirkungen mit Medikamenten zu vermeiden.

Bei der Beratung muss der Händler über Suchtrisiken, Suchtpotential, Konsumverhalten und mögliche körperliche und geistige Kurzzeit- und Langzeitschäden sowie das Letalitätsrisiko aufklären. Der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Weitergabe von Drogen an Minderjährige muss unter besonders hohe Strafe gestellt und konsequent verfolgt werden. Eine Abgabe an unter Drogeneinfluss stehende Personen ist zu untersagen. Drogen, die bereits ab dem einmaligen Konsum süchtig machen können, müssen gesondert gekennzeichnet werden.

Der Konsum bisher illegaler Drogen – ausgenommen von diesem Begriff ist Cannabis – darf nur auf privaten Grundstücken, beziehungsweise in privaten Räumen, erfolgen. Der öffentliche Raum muss weiterhin frei vom Konsum bisher illegalen Drogen – ausgenommen davon bleibt Cannabis – bleiben.

Der Anbau von Cannabis sowie von Pflanzen, die für die Herstellung von Drogen verwendet werden, ist zu legalisieren. Der Eigenanbau beschränkt sich auf eine angemessene Höchstgrenze des Eigenbedarfs. Der Anbau darf nur unter Einhaltung einer speziellen Sicherungspflicht, insbesondere was die Zugänglichkeit für Minderjährige betrifft, erfolgen. Für den Import von Drogen bzw. dem Rohstoff ist ein Herkunftsnachweis zwingend erforderlich. Der Import ist ausschließlich aus Ländern erlaubt, in denen der Anbau entsprechender Drogen oder des Rohstoffs nicht verboten ist und staatlich kontrolliert wird. Bei den Herkunftsländern ist insbesondere auch auf  die Gefahr Verdrängungseffekte im Hinblick auf den Anbau von Lebensmitteln oder natürlichen Ressourcen in Entwicklungsländern zu achten. Eine Einfuhr von Drogen oder Rohstoffen aus Konfliktländern ist zu verbieten. Die Drogen sind regelmäßig auf Qualität zu prüfen. Die Kontrollen sind von unabhängigen Prüfinstituten oder staatlichen Stellen beim Hersteller oder Importeur durchzuführen und von ihm zu finanzieren.

Die beim Verkauf von bisher illegaler Drogen generierten Steuereinnahmen und zweckgebundenen Gebühren sollen möglichst in Prävention und Polizeiarbeit fließen. Zudem soll die Regulierung von Drogen von einer Langzeitstudie zur Veränderung des Konsum- und Suchtverhaltens begleitet werden. Infolge dieser Evaluation muss der Gesetzgeber alle zehn Jahre neu über die kontrollierte Freigabe entscheiden („Sunset Klausel“).

Effektive Strafverfolgung von illegalem Drogenhandel 

Der unregulierte Handel mit bisher illegalen Drogen soll auch weiterhin verboten bleiben und unter Strafe gestellt werden. Speziell der Verkauf illegaler Substanzen an Minderjährige muss in jedem Fall im Sinne des Strafrechts sanktioniert werden. Eventuelle Ausnahmen für Kleindealer, welche selbst einer Abhängigkeit unterworfen sind, können diskutiert werden.

Zur Bekämpfung des Handels, vor allem der schwerkriminellen Hintergrundstrukturen, müssen die Strafverfolgungs- und Justizbehörden angemessen ausgerüstet werden. Dazu gehört eine solide Personalausstattung, ausreichende Budgets, Qualifizierung und ständige Weiterbildung der Beamten etc. Weiterhin sprechen wir uns für eine weitgehende Kooperation mit den Nachbarländern aus, bspw. in Form von gemeinsamen Streifen sowie abgestimmter Ermittlungen und Zugriffen. Verstärkt soll dabei auch auf die Fremdsprachenkompetenz der Ermittler Wert

gelegt werden. So erachten wir es als sinnvoll, gezielt Beamte einzubinden, die neben der deutschen auch die Sprache eines der Kooperationsländer, bzw. im Fall des Falles auch die krimineller Banden, beherrschen. Fremdsprachenkompetenz und Kenntnisse des kulturellen Hintergrunds der Kooperationsländer sowie der kriminellen Milieus erachten wir als außerordentlich wertvoll.

 

Prävention und Rehabilitation 

Als Junge Liberale Berlin sehen wir Prävention im Bereich der Drogenpolitik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Präventionsarbeit soll eine eigenverantwortliche und eigenständige Entscheidung hinsichtlich des Konsums von Drogen ermöglichen. Wir stehen für eine an Eigenverantwortung und Aufklärung orientierten Prävention und Rehabilitation. Dazu gehören:

– jugendgerechte, ausgewogene Aufklärungsarbeit an Schulen, in Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, etc. sowie die Nutzung von Sozialen Medien in der Aufklärungsarbeit

– mobile Aufklärungsarbeit in Problemgebieten, auf Festivals und in Diskotheken

– Aufklärung durch Personen, die selbst bereits häufig in Kontakt mit Konsumenten getreten sind (z.B. Streetworker, Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen)

– die Schaffung von Anlaufstellen für Angehörige von Betroffenen

– „Drug-Checking“ als Pilotprojekte verwirklichen und Rechtssicherheit hierfür schaffen Strafrechtliche Verfolgung nach mehrmaliger Überschreitung der angemessenen Besitz-Höchstgrenze soll sich am Prinzip Therapie statt Strafe orientieren. Eine umfassende und zeitnahe Bereitstellung von Therapieplätzen für Drogenabhängige muss gewährleistet werden. Hierzu sind die im Zuge der Abschaffung prohibitiver Maßnahmen freiwerdenden Mittel zu verwenden

– eine flächendeckende Einrichtung von Konsumeinrichtungen nach Vorbild der sogenannten „Druckräume“ bzw. „Fixerstuben“

– Sicherstellung der Finanzierung der Arbeit von Drogenberatungsstellen sowie flächendeckende Beratungsangebote

Internationale Regulierung

Um eine neue Drogenpolitik konsequent durchzusetzen, muss die Legalisierung von Drogen auf europäischer und internationaler Ebene flankiert werden. Dafür soll die Bundesregierung sich für eine Änderung der europäischen Vertragswerke und ein neues internationales Abkommen zur Regulierung und etwaige Legalisierung bestimmter Drogen einsetzen. Insbesondere muss der bewaffnete Krieg gegen Drogen („War on Drugs“) beendet werden. Eine international, koordinierte Regulierungsstrategie von Drogen kann auch dazu beitragen, dass der Schwarzmarkthandel von Drogen nicht mehr für die Finanzierung von transnationaler, organisierter Kriminalität und internationalem Terrorismus missbraucht wird.

Keine Gesichtserkennung auf Demos

Am 18. Mai hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises verabschiedet. Dieser besagt: „Die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder dürfen das Lichtbild zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren abrufen.“

Das automatisierte und verdachtsunabhängige Abrufen biometrischer Daten lehnen wir entschieden ab.

Unter keinen Umständen dürfen diese biometrischen Daten in die Auswertung von Filmaufnahmen, die auf Demonstrationen aufgenommen werden, einfließen – weder bei sog. „Übersichtsaufnahmen“ noch bei der Auswertung von Straftaten im Nachhinein. Die Erfassung von Personen, die von ihrem Recht an einer Demonstration teilzunehmen Gebrauch gemacht haben, bietet eine Grundlage für politische Verfolgung und schränkt die Versammlungsfreiheit weitgehend ein.

Den Alexanderplatz zu einem sicheren Ort machen

Seit Jahren ist der Alexanderplatz als Kriminalitätsschwerpunkt in den Schlagzeilen und einer der gefährlichsten Orte Berlins. Allein bis Mitte Mai 2017 wurden allein 180 Gewaltverbrechen registriert. Zuletzt gab es Vorfälle gefährlicher Körperverletzung.

Alle bisherigen Versuche des rot-schwarzen Senats waren erfolglos, z.B. hat der mit Polizisten besetzte Kontaktbus, der auf dem Platz tagsüber und am Wochenende auch nachts steht, keinen Einbruch der Straftaten bewirkt.

Der jetzige Senat unter Rot-Rot-Grüne plant eine stationäre Wache am Alexanderplatz. Diese kommt allerdings erst Ende des Jahres, da das Baugenehmigungsverfahren noch läuft.

Wir fordern zur Eindämmung der Gewalt den sofortigen Einsatz von

  • jeweils einer 24/7-Patrouille pro S- und U-Bahnsteig,
  • einer 24/7-Patrouillle im S-Bahnhof,
  • und einer 24/7 Patrouille für das Fußgängerunterführungssystem,

zumindest solange bis die stationäre Wache in Betrieb genommen ist. Danach sind die Maßnahmen zu überprüfen.

Bonitätsüberwacher überwachen

Für die Jungen Liberalen Berlin-Mitte ist die aktuelle Gesetzgebung zum Scoring durch Wirtschaftsauskunfteien unzureichend. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie natürliche Personen werden regelmäßig durch diesen Mangel in ihrer Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt.

Deshalb fordern wir:

(1)    ein Verbot von Personenprofilen,

(2)    eine gesetzliche Klarstellung in § 28b BDSG, wonach zur Bildung von Score-Werten besondere Arten personenbezogener Daten nach § 3 Abs. 9 BDSG sowie Angaben nach § 1 AGG nicht verwendet werden dürfen,

(3)    ein Verbot der Anschrift als Merkmal der Kreditwürdigkeit,

(4)    die Ersetzung der in § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 BDSG normierten Prüffristen durch taggenaue Löschfristen,

(5)    ein Verbot der Eintragung von Kreditanfragen,

(6)    eine Aufsicht der Wirtschaftsauskunfteien durch die BaFin.