Verkehrs- und Unfallsicherheit endlich ein Update verpassen

Letztes Jahr verzeichnete das Statistische Bundesamt in Deutschland 2,2 Millionen Verkehrsunfälle. Zwar zählen deutsche Straßen im internationalen Vergleich zu den sichersten der Welt, jedoch können wir mehr tun, um weitere Leben durch mehr Unfall- und Verkehrssicherheit zu retten.
Es steht fest: Wir brauchen effektivere und innovativere Maßnahmen für wirksame Verkehrssicherheit. Pauschalisierte Tempolimits auf Autobahnen sind hingegen keine Lösung.

Verkehrssicherheit muss ganzheitlich gedacht werden und dabei moderne Fahrzeugausstattung, lebensrettende Unfallhilfe, sichere Verkehrswege für alle Verkehrsteilnehmenden sowie modernes Recht zum Erhalt einer Fahrerlaubnis umfassen.

1. Dank Airbags noch Luft zum Atmen haben
Die europäische Union verabschiedet in regelmäßigen Abständen Maßnahmenpakete, die die Sicherheit im Autoverkehr erhöhen sollen. Bei der letzten Aktualisierung 2019 wurden beispielsweise Spurhalte-Assistenten, Rückfahrsensorik sowie Abbiege-Assistenten für LKW und Busse zur zukünftigen, pflichteten Serienausstattung erklärt. Diese Einführung, die aktuellen technologischen Fortschritt zum Standard erklärt, begrüßen wir ausdrücklich.
Allerdings gibt es weitere ungenutzt Potenziale, die ausgeschöpft werden müssen, um Unfallgefahren zu minimieren und insbesondere die schwächsten Verkehrsteilnehmenden, Kinder und Fußgänger, zu schützen: Airbags können Leben retten, doch eine Pflicht, Autos damit auszustatten, existiert bislang nicht. Die protektive Wirkung von Sicherheitsgurten bei Unfällen ist längst unumstritten, doch nicht alle Autos verfügen über welche.

Die Jungen Liberalen fordern,
… dass alle Neuwagen mit Airbags und Gurtstraffern ausgerüstet sein müssen. Im Umlauf befindliche Fahrzeuge müssen in einem angemessenen Zeitraum mit Frontalairbags nachgerüstet werden. Airbags müssen garantiert zuverlässig auslösen.
… ein Beförderungsverbot von Minderjährigen in Oldtimern ohne Sicherheitsgurte.
… den serienmäßigen Einbau von Tot-Winkel-Abbiege-Assistenten für alle Neuwagen.
… verstärkte Forschung zur Verkehrssicherheit insbesondere den Einsatz von weiblichen und kindlichen Dummys in den verpflichtenden Crashtests.

2. Kenn dein Limit – Reinballern im Straßenverkehr
Immer noch werden (zu) viele Unfälle durch alkoholisiertes Autofahren verursacht. Unabsichtlich kann der Effekt von Alkoholika auf die eigene Koordination und Reaktionsfähigkeit schnell unterschätzt werden. Atemalkoholtests können hierbei eine sichere Orientierung geben und sowohl die eigene Gesundheit und die anderer präventiv schützen.

Beim Autofahren nach Genussmittelkonsum gibt es rechtliche Unterschiede in der Behandlung verschiedener Substanzen: Während gemäßigter Alkoholkonsum toleriert wird, droht Konsumenten von anderen Rauschmitteln, wie Cannabis, auch bei Nichtvorhandensein einer Rauschwirkung schnell ein Fahrzeugscheinentzug. Das schließt nicht nur unbegründet die harmlosen Gelegenheitskiffer vom Autoverkehr aus, sondern auch Personen, die THC-haltige Medizin einnehmen müssen.

Wir fordern,
… dass jeder Person mit Bestehen des Führerscheins ein Atemalkoholtestgerät gegeben wird. Zusätzlich sollen Kampagnen geben, bei denen Alkoholtestgeräte beworben und niedrigschwellig angeboten werden. Dieser soll regelmäßig bei Fahrüberprüfung ausgegeben werden.
… Engagement auf europäischer Ebene, die Reglungen zu Genussmitteln im Straßenverkehr zu vereinheitlichen.
… bei Verstößen gegen Alkohollimits am Steuer neben Therapieangeboten zum Sucht-/Genussmittelkonsum auch höhere Bußgelder und Fahrverbote zu verhängen.
… Grenzwerte für alle Rauschmittel zu definieren, unter denen rauschfreies Autofahren sicher erlaubt ist.

3. Holzt den Schilderwald ab
Im deutschen Straßenverkehr sorgen über 20 Millionen Verkehrsschilder und 3,5 Millionen Wegweiser in über 680 Varianten für Verwirrung und Unübersichtlichkeit insbesondere in der Innenstadt. Während man bei der Parkplatzsuche rätselt, ob das Parkverbot auch zwischen 9:45 und 10:30 dienstags an Feiertagen für Anlieger gilt, übersieht man Fußgänger oder Radfahrende. Unübersichtlichkeit verwirrt, lenkt ab und kann zu gefährlichen Situationen führen.

Es ist an der Zeit,
… den Schilderwald zu fällen: Verkehrsschilder sollen regelmäßig auf ihre absolute Notwendigkeit überprüft und abgebaut werden. Hierfür sind Regelungen zu fördern, die ohne oder mit sehr wenig Schildern auskommen (Rechts-vor-Links, Kreisverkehr statt Ampeln, farbliche Kennzeichnungen der Straße zum Parken etc.).
… Shared-Space-Konzepte zu Gunsten einer Reduktion von Verkehrsschildern zu erproben.
…Ortseingänge auf der Fahrbahn zu kennzeichnen.
… dass besonders dichte Bäume und hohe Hecken am Fahrbahnrand regelmäßig gestutzt werden, um bessere Sichtverhältnisse zu schaffen. Bei Landstraßen sollen mehr passive Schutzeinrichtungen vor Baumkollisionen schützen.
…vor schlecht-einsehbaren Einmündungen insbesondere in Wohnsiedlungen vermehrt Spiegel einzusetzen, die einen Einblick in Seitenstraßen und Ausfahrten ermöglichen.

4. Dem Glück im Unglück nachhelfen
Im Falle des Falles zählen für das Überleben die ersten Sekunden und Minuten der „goldenen Stunde”. Effektive erste Hilfe durch Laien verbessert das Outcome von Verunfallten signifikant und sollte daher maximal gefördert werden.

Die Jungen Liberalen fordern,
… ein flächendeckendes, möglichst kostenfreies, regelmäßiges Erste-Hilfe-Angebot zu fördern, bei dem insbesondere die kardiopulmonale Reanimation durch Laien geschult wird.
… verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse für alle mit Fahrerlaubnis alle 10 Jahre.
… den sofortigen, ausnahmslosen Ausbau des Telefon- und Internetempfangs entlang aller Straßen, der allen raschen Hilferuf ermöglicht.
… Mehrsprachigkeit in allen EU-Amtssprachen der zentralen Notrufnummer 112.
… das Notrufsäulennetz zu modernisieren. Die Stationen sollen mit WLAN und GSM-Verstärkern ausgestattet werden und bei ihrem Einsatz standortbasierte Daten an Schnittstellen der Routenplanung von großen IT-Diensten übermitteln, um umgebende Verkehrsteilnehmer vor einem Unfall zu warnen.

5. Schutz für schwächere Verkehrsteilnehmende
Unfälle in Innenstädten entstehen auch häufig dadurch, dass Fußgänger auf der Straße sind, obwohl sie es nicht sollten. Einen Vorwurf kann man ihnen dabei selten machen: Das Warten auf eine grüne Ampelphase zieht sich oft quälend in die Länge. Auch Kinder und Blinde sind beispielsweise Autos besonders stark unterlegen, weshalb besonderer Schutz geboten ist.

Daher fordern wir,
… eine Countdown-Anzeige für Fußgänger nach nordamerikanischem Vorbild. Dadurch steigt die Motivation, bei einer Rotphase auf „grünes Licht“ zu warten.
… besser beleuchtete Zebrastreifen durch hellere Lampen oder innovative Leuchtstreifen im Boden.
… die Förderung von verkehrsberuhigten Bereichen und insbesondere Spielplätzen, damit Kinder nicht in Straßennähe spielen.
… flächendeckende Leitsysteme für Personen mit Sehschwäche. Alle neuen Ampeln sind mit akustischen Signalanlagen auszustatten und bestehende Anlagen zeitnah nachzurüsten.

6. Führerschein für alle, die Autofahren können
Es sollten alle Autofahren dürfen, die es auch können. Dabei spielt das Alter nur eine untergeordnete Rolle. Während sich in der Bedienung eines Autos nur wenig ändert, werden die Verkehrsregeln regelmäßig revidiert und angepasst: Es werden neue Schilder eingeführt, das Punktesystem in Flensburg verändert oder Vorfahrtsregeln geändert.

Daher muss,
… um den Führerschein zu verlängern, Theroriekenntnissen der Verkehrsregeln durch Fahrerlaubnisbesitzende alle 10 Jahre niedrigschwellig nachgewiesen werden. Insbesondere sollen videogestützt Fahrmanöver und Verkehrsregeländerungen abgefragt werden.
… ein Sehtest alle 10 Jahre verpflichtend sein. Ab 70 Jahren muss eine Prüfung von Seh- und Reaktionsvermögen alle 5 Jahre erfolgen.

Mobilität ist Freiheit. Wir möchten das Recht zur Erteilung von Fahrerlaubnissen ändern, um frühzeitig jungen Menschen mehr Unabhängigkeit zu geben.
Den Führerschein zu erhalten, soll mit 16 Jahren möglich sein, sofern die dafür erforderlichen Prüfungen bestanden wurden. Davor sind bis zu 2 Jahren begleitetes Jahren möglich.

Alle erfahrenen Autofahrer sollen Fahranfängern das Autofahren im Stil des begleiteten Fahrens beibringen dürfen. Für die Sonderfahrten sind Fahrschulen zu besuchen.

Technologische Souveränität! Abhängigkeit durch Halbleiter reduzieren

Halbleiterprodukte finden sich heute fast überall. Ihnen kommt heute eine kerntechnologische und geostrategisch höchst relevante Rolle zu. Spätestens mit der Knappheit von Halbleiterprodukten im Bereich der Automobil- und Zulieferer-Industrie ist das Thema stärker in das mediale Bewusstsein getreten. In verschiedenen Werken mussten Mitarbeiter in Kurzarbeit gehen oder Fahrzeuge konnten nur mit unfertiger Hardware ausgeliefert werden. Auch die Unterhaltungselektronikprodukte erlebten Produktionsschwierigkeiten, was sich in längeren Lieferzeiten manifestierte. Treiber der Halbleiterengpässe sind hierbei vor allem verschärfte Sanktionen der USA gegenüber China, der durch die Pandemie induzierte Produktionsrückgang und ein starker Nachfrageanstieg nach Unterhaltungs- und Arbeitselektronik.
Heute kommen etwa 60% der globalen Hersteller von Halbleiterprodukten aus dem asiatischen Raum; vor allem aus Taiwan und Südkorea. So hat etwa allein das Unternehmen ‚Taiwan Semiconductor Manufacturing Company‘ (kurz: ‚TSMC‘) heute etwa einen weltweiten Marktanteil von 55% und gilt damit als wichtigster Halbleiterkonzern der Welt. Heute ist z. B. in fast jedem Apple Produkt, sei es das iPhone oder ein MacBook, ein Chipset verbaut, dass in Taiwan bei TSMC gefertigt wurde.
Die Anwendungsgebiete von leistungsfähige Halbleitersysteme zeigt sich in verschiedenen Anwendungsgebieten und wird in Zukunft exponentiell zunehmen, etwa im Bereich des autonomen Fahrens, wo große Datensätze möglichst ohne große Latenz verrechnet werden müssen. Die geplanten Investition in Halbleiter sind massiv. Allein TSMC plant weitere Investitionen von ca. 35 Milliarden Euro pro Jahr in neue Fertigungsverfahren oder Fabriken und China weitet mit der „Made in China 2025“-Strategie seine Investitionen in diesem Bereich massiv aus. Auch die USA verkündeten in den letzten Monaten gewaltige Investitionen von ca. 60 Milliarden Euro für die Entwicklung und für Fabriken von Halbleitersystemen und Südkorea etwa investiert ca. 400 Milliarden Euro.
Währenddessen sind wir in der Europäischen Union nicht mehr in der Lage modernste Halbleiter selbst zu fertigen und auf dem Weltmarkt kompetitiv zu sein. Aufgrund der nicht privatwirtschaftlich allein stemmbaren, aber notwendigen Investitionssummen sind die EU und Bundesrepublik hier gefordert, die staatlichen Investitionen massiv auszudehnen und die digitale Souveränität des Landes und der Unternehmen in Deutschland und Europa sicherzustellen und so das Verlieren der Kontrolle über relevante Kerntechnologien zu verhindern.

Wir fordern daher,

(a) eine klare Analyse der globalen Dependenzen und Risikoeinschätzungen im Falle zukünftiger kriegerischer- oder wirtschaftlicher-Konflikte,

(b) die Ansiedlung und langfristige staatliche Förderung von modernem Halbleiterdesign und Mikroelektronik mit etwa 100 Milliarden Euro bis 2040

(c) die Ansiedlung und langfristige, gemeinsame, europäische Förderung von Halbleiter- und Mikroelektronik-Fabriken (im modernsten Fertigungsverfahren <2nm in einem Cluster etwa im Silicon Saxony) mit etwa 300 Milliarden Euro bis 2040

Uns Berlinern bleibt nicht die Sprache weg!

In Deutschland wir das Erlernen einer zweiten Fremdsprache nur von Schüler*innen gefordert, die ein Abitur anstreben. Das führt dazu, dass in Deutschland nur Ein-Drittel aller Schüler*innen eine zweite Fremdsprache erlernen. Somit wird vielen Schüler*innen ein wichtiges Gut der europäischen Union und des kulturellen Austauschs verwehrt. Darüber hinaus gibt es gerade in Ausbildungsberufen wie beispielsweise im Hotelmanagement oder im Tourismusgeschäft einen großen Bedarf an Fremdsprachen. Daher fordern, dass die zweite Fremdsprache ebenfalls eine Voraussetzung für den MSA wird. Deutschland ist beim Thema Fremdsprachenerwerb ein Schlusslicht, da hierzulande nur 34,5% der Schüler*innen eine Fremdsprache lernen, zum Vergleich liegt der EU-Durchschnitt bei 58,8% .

Darüber hinaus besteht die Wahlmöglichkeit einer zweiten u.o. dritten Fremdsprache in Berlin erst ab der siebten oder ab der neunten Klasse. Dies erweist sich als nachteilig, da die Lernenden gerade in der Pubertät sehr große Hemmungen in Bezug auf die Sprachpraxis haben und den Fremdsprachenunterricht im Gegensatz zum Englischunterricht, der ab Klasse 3 erfolgt, negativer wahrnehmen, womit deutlich weniger Leistung festzustellen ist. Weiterhin muss dringend der gesamte Aufbau des schulischen Fremdsprachenunterrichts verändert werden. Im Gegensatz zum Englischunterricht erkennen die Schüler*innen keinen großen Sinn in der Erlernung einer weiteren Fremdsprache, da sie mit ihr außerunterrichtlich kaum in Berührung treten. Gerade im Hinblick auf die Globalisierung, den Arbeitsmarkt und unsere europäischen Werte, muss auch in den Schulen klar erkennbar sein, welche Vorteile die Beherrschung einer zweiten Fremdsprache hat.

Um dies umzusetzen, fordern wir:
• mehr Austauschprogramme im Rahmen des Fremdsprachenunterrichts und mehr Informationen darüber an Schulen / mehr Förderprogramme
• mehr Integration von interkultureller Kompetenz in den Fremdsprachenunterricht, um Vorurteile abzubauen
• digitale Tandemangebote mit Partnerschulen im Zielsprachenland
• eine Änderung des Rahmenlehrplanes, der den Lehrkräften mehr Flexibilität und mehr Anpassungsmöglichkeit auf die jeweilige Klasse gibt. Die angestrebten Ziele des Rahmenlehrplanes im Bereich Grammatik müssen in den Anfangsjahren des Fremdspracherwerbs drastisch reduziert werden, damit den Schüler*innen mehr Raum für Sprachpraxis gegeben wird und eine Sprachbasis geschaffen werden kann. Hierfür soll der Anteil der Sprechkompetenz 70% und der Grammatik 30% des Unterrichts betragen.
• kleinere Klassengruppen im Fremdsprachenunterricht nach Gruppenmodell: Gruppe A hat Regelunterricht, Gruppe B hat „Interaktion“ (Anwendung des Gelernten), welche durch Fremdsprachenstudierende unterstützt werden kann.
• In Zukunft sollen bilignuale KiTas die Norm werden. (Englisch als Fremdsprache soll dann schon hier erlernt werden)
• die langfristige Einführung einer fakultativen zweiten Fremdsprache in der Grundschule, wobei hier zwischen Klasse 3 und 5 variiert werden kann, je nach Lernstand der Schüler*innen. Die Sprachklassen in der Grundschule können jahrgangsübergreifend angeboten werden.
• Projekte, die sich schon jetzt daran orientieren sollen, weiter ausgebaut und stärker gefördert werden.
• Gerade in einer multikulturellen Stadt wie Berlin, sollten wir die sprachliche Vielfalt der Schülerinnen nutzen. Deshalb möchten wir neben den gängigen Fremdsprachen auch andere Sprachen wie zum Beispiel Türkisch oder Arabisch anbieten. Dies kann zum einen den Sprachstand der Schüler*in verbessern und zum anderen kann man den interkulturelle Austausch fördern, indem im Fremdsprachenunterricht auch über Geschichte und Kultur gesprochen wird.
• Ein drittes Problem ist die Abschlussnote auf dem Abiturzeugnis. Obwohl die Rahmenlehrpläne nach i.d.R. vier Jahren Fremdsprachenerwerb das Sprachniveau B1 vorsehen, ist dies kaum zutreffend. Darüber hinaus können die meisten Schüler*innen die erlernte Sprache (Ausnahme Englisch) sehr schlecht sprechen. Um dies zu unterbinden, ist ein verpflichtender, standardisierter, externer Sprachtest durchzuführen, dessen bescheinigtes Sprachniveau auf dem Abschlusszeugnis vermerkt wird.
• Natürlich muss sichergestellt werden, dass Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, durch das zusätzliche Sprachangebot in der Kita und/oder in der Schule nicht überfordert werden. Daher fordern wir an dieser Stelle gezielte Förderangebote und die Möglichkeit Englisch oder die zweite/dritte Fremdsprache erst im späteren Verlauf zu erlernen. Dies soll ebenfalls anhand von individualisierten Tests entschieden werden.

Nomen est omen – mehr Freiheit in der Namenswahl

Majesty, Nutella und Pinocchio – viele Namen sind in Deutschland aus gutem Grund nicht als Vornamen zugelassen, zum Beispiel mit der Begründung, sie könnten dem Kindswohl schaden oder sich als nachteilig auswirken. Tatsächlich sind verschiedene Namen oder ihre Schreibweisen mit verschiedenen Eigenschaften assoziiert, die Auswirkungen auf die Betroffenen haben können.
Die Vornamenszuweisung ist jedoch freiheitlich-gesehen problematisch: Dritte entscheiden über einen fundamentalen Teil unserer Identität in einem Moment, in dem wir noch willenlos sind. Doch wir bleiben es nicht, denn unsere eigene Meinung entwickelt sich im Laufe der Zeit.
Es gibt viele Menschen, die mit ihren gegebenen Namen nicht zufrieden oder glücklich sind und haben dafür sehr gute Gründe: Ein Name kann jemandem ein Geschlecht zuweisen, dass nicht dem wahren Geschlecht entspricht. Ein Name kann belastend sein, weil er an ein (Kindheits-)Trauma erinnert. Und ein Name kann jemandem einfach missfallen. Das Vereinigte Königreich geht hierbei einen liberaleren Weg, dessen Grundgedanken wir unterstützen.

Für mehr Freiheit in der Namenswahl fordern die Jungen Liberalen:

1. Allen steht vom 18. Lebensjahr an eine einmalige, offizielle Vornamensänderung zu. Bei ausreichender Begründung kann ein zweiter endgültiger Namenswechsel erlaubt werden. In besonderen Fällen ist die Namensänderung auch früher möglich. In den behördlichen und polizeilichen Datenbanken sollen der Geburtsname und alle weiteren vorigen Vornamen weiterhin geführt werden.
Die Änderung des Vornamens bleibt aufgrund einer sich herausstellenden anderen Geschlechtszugehörigkeit von dieser Regelung unberührt.

2. Nachnamen liberaler handzuhaben, indem:
…die Limitierung der Nachnamen auf zwei Namensglieder (sog. Ehedoppelnamen) aufgehoben wird.
…Eheleute jeweils unabhängig ihren Nachnamen frei wählen dürfen, solange er nur Elemente aus einem oder beiden Nachnamen beinhaltet.
… allen Eheleuten eine mehrmalige, offizielle Nachnamensänderung zugestanden wird. Ein Grund muss nicht angegeben werden. In den behördlichen und polizeilichen Datenbanken sollen vorige Namen weiterhin geführt werden.

3. freiheitliche Namensreglungen für Kinder:
Kinder von geschiedenen Eltern sollen sich ihren neuen Nachnamen aussuchen dürfen und diesen mit Erreichen des 18. Lebensjahrs nachträglich ändern lassen können, solange die Verwandtschaftsverhältnisse in zumindest einer Linie ersichtlich sind.
Eheleute sollen für Ihre Kinder einen eigenständigen Nachnamen, der sich aus ihren eigenen ableitet, aber von ihnen abweichen kann, festlegen dürfen, sofern die Verwandtschaftsverhältnisse in mind. einer Linie ersichtlich sind.

4. weitere Rahmenbedingungen hin zu fortschrittlicher Namensgebung geändert werden:
Wir fordern eine Digitalisierung der Standesämter und Behörden, sodass die Namensänderung digital oder bei jedem Bürger:innenbüro durchgeführt werden kann.
Außerdem möchten wir die Hürden zum offiziellen Führen eines Pseudonyms oder Küstler:innennamen senken.

Antrag zur besseren Umsetzung der FATF Empfehlungen über die FIU

Aus dem Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (FIU) für 2019 hervor, dass die Zahl der Verdachtsfälle auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland stark gestiegen ist. Seit Jahren gibt es in Deutschland Vorwürfe gegen große deutsche Bankinstitute und immer neue Skandale kommen zum Vorschein.

FATF bezeichnet Deutschland als Land mit erhöhtem Geldwäscherisiko
Die Financial Action Task Force (FATF) ist das wichtigste internationalen Gremium zur Verhinderung von Geldwäsche. Im letzten Bericht der FATF wurde Deutschland in dem fast 400 Seiten umfassenden Gutachten als besonders anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bezeichnet. Die erste nationale Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums schätze das Risiko als mittel bis hoch für Geldwäsche in Deutschland ein und betont die unbedingte Einhaltung der FATF-Standards.

Geldwäschebekämpfung über die Zentralstelle FIU

Nachweislich ist die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) unterbesetzt und überfordert. Es kommt vor, dass Meldungen erst Jahre später bearbeitet werden können. Auch die Datenmengen sind für die Zentralstelle mit Personalmangel eine große Herausforderung. Wichtige Hinweise für die Strafverfolgungsbehörden können in den Datenmengen untergehen.
Darüber hinaus läuft die Kommunikation der FIU mit Polizei und Justiz nur schleppend. Der neue Gesetzesentwurf, den Vortatenkatalog durch den All-Crimes-Ansatz zu ersetzen, wird zu einem noch größeren Meldungsaufkommen führen und die überlastete Stelle an den Rand der Arbeitsfähigkeit bringen.
Wir unterstützen die zügige Einführung des All-Crimes-Ansatzes und fordern, dass die Kompetenzen der Behörden zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung gestärkt werden.
Damit die FIU das Aufkommen ordentlich bearbeiten kann, fordern wir Personalaufstockungen und ein Signifikat erhöhtes Budget für die Zentralstelle.
Weiterhin fordern wir eine Erhöhung der Sorgfaltspflichten von verpflichteten Kreditinstituten bei Korrespondenzbeziehungen in Ausland. Wir fordern aus diesem Grund die Implementation eines Standards zur Definition eines genauen Anwendungsbereiches der KYC-Regel, damit keine rechtlichen Grauzonen bei der Überprüfung von verdächtigen Transaktionen entstehen können.

Mit digitaler Technologie Pandemien besiegen

Das Deutsches Forschungszentrum für künstliche Intelligenz definiert KI als Technologie, die vor allem in der Medizin eine immer relevantere Rolle einnimmt. Durch die Auswertung verschiedener Datensätze, wie etwa Bild- oder Biodaten, lassen sich Krankheiten wie z. B. SARS-CoV-2 oder Maligne Melanome frühzeitig mit hoher Genauigkeit erkennen. Doch es gibt weitere Anwendungsfälle wie etwa Gensequen-zierungen (hier sei beispielhaft das AlphaFold System von Deepmind angeführt) zum Entwurf von Me-dikamenten oder das Durchsuchen von Medikament-Datensätzen zum Auffinden von Wirkstoffen ge-gen bestimmte Krankheiten, das Katastrophenmanagment (z. B. über intelligente Chatbots) oder die notwendige Mustererkennenung in großen Datensätzen. Auch durch den Einsatz von Smartwatches o-der Fitnessarmbändern lassen sich mit Hilfe dieser Mustererkennung einige Krankheitsbilder frühzeitig ausmachen (u. a. SARS-CoV-2 oder kardiale Rhythmusstörung). Langfristig wird nicht nur der Markt für derartige Anwendungen stark wachsen und immer relevanter werden, sondern eventuell lebensret-tende Fähigkeiten in einer immer älter werdenden Gesellschaft zur Verfügung stellen. Deutschland sollte daher in diesen Anwendungsfeldern digitaler Technologien eine Führungsrolle einnehmen und sowohl die legislativen Leitplanken für derartige Anwendungsfälle als auch die langfristige finanzielle Förder-perspektive stärken.

Wir fordern daher:

• Durchführung eines „Important Project of Common European Interest“

• Bereitstellung von 3 Mrd. Risikokapital für F&E über einen Zeitraum von 10 Jahren bereitge-stellt durch die Agentur für Sprunginnovationen

• Einrichtung von ca. 50 Professuren im Bereich „KI & Medizin“

• Ausarbeitung klarer gesetzlicher Regeln zur beschleunigten Zulassung von Soft- und Hardware der Anwendungsfälle

Homophobie und Transfeindlichkeit besser bekämpfen!

1. Hasskriminalität ist bei uns verhasst
Fälle von Hass- und politisch motivierte Kriminalität (PMK) nehmen deutschlandweit zu. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes erhöhte sich das jährliche Straftataufkommen der PMK zwischen 2018 und 2019 um ca. 14 %. Die Tatmotive sind Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder sonstig menschenverachtend.
In der Kriminalitätsstatistiken wird deutlich, dass PMK aufgrund sexueller Orientierung (alle gegen Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle motivierten Straftaten) besonders stark zunahmen.

Die Jungen Liberalen fordern,
… dass das sich Homophobie und Transfeindlichkeit, strafschärfend bei der Strafzumessung von Straftaten auswirken. Hierzu soll §46 Abs. 2 StGB eine Formulierung beinhalten, die namentlich PMK aufgrund der sexuellen Orientierung aufzählt.
… dass die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) Nr. 15 und Nr. 234 um dieselbe Formulierung erweitert werden.
… dass §130 StGB Abs. 1 Satz 1 um die Formulierung ‚sexuelle Orientierung‘ ergänzt wird, damit Volksverhetzung gegen LGBT unter Strafe steht.

2. Konversionstherapien endlich vollständig verbieten!
Leider gibt es noch Organisationen, die überzeugt sind, dass von Heteronormativität-abweichende Geschlechtsidentitäten krankhaft und behandlungsbedürftig seien. Besonders in religiösen Organisationen sind Konversionstherapien noch immer aktuell und verbreitet. Konversionstherapie versuchen, die sexuelle Orientierung oder die empfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern.
Homosexualität und Transgeschlechtlichkei sind keine Krankheit und eine „Behandlung/Therapie“ ist mit schweren gesundheitlichen Folgen verbunden. Aufgrund der gravierenden negativen Auswirkungen begrüßen wir grundsätzlich das ‚Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen‘, das allerdings nicht weit genug geht.
2013 hat der Weltärztebund Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt. Die Bundesärztekammer stellt weiterhin fest, dass die Therapien nicht mit einer gewissenhaften Berufsausübung vereinbar sind.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen,
… dass Konversionstherapien verboten werden.
…dass Personen, die im Rahmen ihrer Berufsausübung Konversionstherapien durchführen, ein Berufsverbot erhalten und, falls sie eine ärztliche Approbation besitzen, diese entzogen wird.

Verwandtschaftliche Beziehungen legalisieren – für mehr Freiheit in der Liebe!

Hintergrund
In Deutschland sind (blut)verwandtschaftliche Beziehungen umfänglich als „Inzest“ oder „Unzucht“ stigmatisiert, tabuisiert und verboten. Eine sexuelle Beziehung zwischen leiblichen Geschwistern und Verwandten ist bei Geld- und Gefängnisstrafe weitgehend untersagt. In vielen Ländern der Welt ist eine einvernehmliche, blutverwandtschaftliche Beziehung auch sexueller Art zwischen Erwachsenen zu Recht legal. So hat bspw. Frankreich bereits im frühen 19. Jhd. „Inzest“ straflos gestellt.
Zwar ist die Vererbungswahrscheinlichkeit von genetisch bedingten Erkrankungen bei Konsanguinität verglichen mit nicht-konsanguinen Erbgängen erhöht, doch nicht jede (sexuelle) Beziehung geht auch mit einem Kinderwunsch einher. Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Kinderwunsch schließt neben dem leiblichem Nachwuchs auch Adoption, Keimzellspenden und Pflegekinder einschließt. Eine humangenetische und Auch der deutsche Ethikrat empfiehlt diesbezüglich mehrheitlich eine Revision des Gesetzes, das sich mit verwandtschaftlichen Beziehungen befasst.
Die Jungen Liberalen fordern,
…dass verwandtschaftliche, einvernehmliche Beziehungen zwischen Erwachsenen straffrei sind. Entsprechende Teile der betreffenden Paragrafen des StGB sollen demnach angepasst werden.
…dass unverheiratete Erwachsene in verwandtschaftlichen, einvernehmlichen Beziehungen nach einer humangenetischen Beratung heiraten dürfen.
…eine Regelung zur Unterstützung der Realisierung eines Kinderwunsches in Verwandtschaftsbeziehungen. Hierbei soll beispielsweise bei Wunsch von leiblichen Kindern eine humangenetische Beratung, Keimzellspenden und Voruntersuchung durch Krankenkassen finanziert werden. Beratungsgespräche zur Aufnahme von Pflegekindern und Adoption sollen kostenlos angeboten werden.
…ein von den Bildungs- und Gesundheitsministerien entwickeltes Konzept zu Aufklärung bei und Entstigmatisierung von Verwandtenbeziehungen.

Wir machen mehr als Klatschen! -Eindämmung des Pflegenotstands

Spätestens die Corona-Krise hat uns gezeigt, dass der Pflegenotstand nicht mehr länger hinnehmbar ist und wir handeln müssen. Um dem entgegenzutreten, müssen zwei große Punkte berücksichtigt werden. Der eine ist die Finanzierung der Krankenhäuser und die damit fehlenden finanziellen Mittel für deutlich mehr Pflegestellen. Der andere ist die fehlende Attraktivität des Berufs, weshalb es viel zu wenige Bewerber und Interessenten gibt.

DRG-Fallpauschalengesetz und Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen als Hauptproblem für fehlende Budgets
Durch Minusgeschäfte der Krankenhäuser und weitere Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen wurde vor allem in der Pflege gespart. Um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken fordern wir also eine Neubewertung und Umstrukturierung der Finanzierung der Krankenhäuser, damit wir den Krankenhäusern überhaupt die nötigen Mittel ermöglichen können, um mehr Pflegestellen schaffen zu können.

Fehlende Eigenverantwortlichkeit im Beruf und Mangel an Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegepersonal
Um den Beruf höher zu qualifizieren und attraktiver für junge Menschen zu machen, fordern wir eine Erweiterung der dreijährigen Pflegeausbildung. Dabei soll es für alle Auszubildenden die Möglichkeit geben, ihre Ausbildung um ein weiteres Jahr als Zusatzqualifikation zu verlängern. Dabei fordern wir beim Abschluss eine höhere Gehaltsstufe. Mit dieser Zusatzqualifikation sollen Absolventen dieser Ausbildung mehr Kompetenzen haben als zuvor. Deshalb fordern wir eine Orientierung am US-amerikanischen Modell, da die Pflegekräfte dort Tätigkeiten wie das Behandeln von Wunden, Blutentnahmen oder das Verordnen von gewissen Medikamenten ohne ärztliche Absprache durchführen können. Wir fordern, dass Pflegediagnosen gestellt werden dürfen, die sich zwar klar von ärztlichen Diagnosen unterscheiden, aber dennoch mehr Anklang bei den ärztlichen Visiten finden sollen!

In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls eine Weiterbildungspflicht für Pflegekräfte mit regelmäßigen Fortbildungen, orientiert am Punktesystem der Ärzte. Denn während Weiterbildungen in der ärztlichen Karriere Pflicht sind, bleibt eine Gesundheitspfleger i.d.R. an der gleichen Stelle. Dies verhindert ein Arbeiten auf Augenhöhe, da ärztliches Personal stets als überlegen gilt und häufig älteres Pflegepersonal nicht auf dem neuesten Stand ist. Natürlich hat nicht jeder Bewerber Interesse an einer Karriere in der Pflege. Deswegen fordern wir darüber hinaus Neubauten oder Rückkäufe von Schwesternwohnheimen. Passend zu den notwendigen Weiterbildungsmöglichkeiten, fordern wir die bundesweite Einführung der Ausbildung zur Physician Assistants (PA), also ärztliche Assistenten, da man Pflegekräften dadurch auch eine Weiterbildung zur PA ermöglichen kann. Dabei kann es sich einerseits um ein Bindeglied zwischen Pflege und Ärzten handeln, mit entsprechenden Kompetenzen und Aussichten auf Leitungsfunktionen oder beispielsweise eine Chance auf mehr medizinische Tätigkeiten. Unsere Forderung ist es, mehrere Ausbildungswege durch Weiterbildungen miteinander zu verknüpfen, damit mehr Angebote entstehen.

Ablehnung der Pflege-Akademisierung
Weiterhin erfüllt die angestrebte Akademisierung mit anschließendem Pflegestudium nach der Ausbildung nicht den Zweck der Aufstockung des Personals, da aus Erfahrung wenige Diplom- Krankenschwestern ans Patientenbett zurückkehren. Daher lehnen wir die Akademisierung der Pflege ab und fordern die Verbesserung der praktischen Ausbildung, da der Beruf des Gesundheitspflegers auch ohne akademischen Abschluss attraktiv sein kann. Wir fordern praktische Weiterbildungsmöglichkeiten, bei denen die Verbindung zum Patientenbett bestehen bleibt. Wir fordern, dass die Inhalte für diese Angebote, sowie entsprechende Kompetenzen dringend im Dialog mit dem Pflegepersonal besprochen werden, da eben dieser fehlender Kontakt seit Jahren für Unstimmigkeiten gesorgt hat. Auch das steigert das Selbstwertgefühl der Pflegekräfte, da sie in der Realität selten miteinbezogen werden.

Die Zugangsvoraussetzungen
Um praktische Berufe weiterhin aufzuwerten, müssen auch die Zugangsvoraussetzungen erweitert werden. Wir fordern daher die Öffnung der Pflegeausbildung für junge Menschen mit Hauptschulabschluss.

Fehlende Attraktivität des Berufs
Ein letzter Punkt ist die mangelnde Familienfreundlichkeit des Berufs, die insbesondere für junge Frauen ein Hindernis zur Ergreifung des Pflegeberufs darstellt. Dafür ist der Schichtdienst keineswegs geeignet, was vor allem auf viele Frauen abschreckend wirkt. Deshalb fordern wir kostenlose oder vergünstigte Kinderbetreuung in den Krankenhäusern oder Kooperationen mit Kindertagesstätten mit entsprechenden Betreuungszeiten. Da nicht nur Krankenschwestern, sondern auch Ärztinnen davon betroffen sind, würde dies ebenfalls die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau im Berufsleben verbessern. Wir fordern 24Std. Kinderbetreuung, damit auch Pflegekräfte nach der Schwangerschaftspause in den Beruf zurückkehren und es weniger Ausfälle auf den Stationen gibt. Da wir natürlich den Beruf nicht nur für junge, sondern auch ältere Berufstätige verbessern wollen, fordern wir Erleichterungen für Pflegekräfte ab 50 Jahren, wie beispielsweise keine Nachtdienste mehr.

Das Pflegeberufegesetz 2020
Wir lehnen die Generalisierung der Pflegeausbildungen ab, da es sich um drei unterschiedliche Berufe handelt und deren zusammengefügte Ausbildung eher an Qualität verliert und daher weniger Kompetenzen aufweist, als die Ausbildung aufzuwerten. Auch die damit zusammenhängenden erhöhten Zugangsvoraussetzungen lehnen wir ab.

Physician Assistants – Chancen für moderne Gesundheitsberufe

Hintergrund:
Der Beruf des Physician Assistant (PA) ist ein neuer Gesundheitsberuf in Deutschland. Er ist im angloamerikanischen Raum oder der Niederlande seit vielen Jahren etabliert und erlebt auch hier einen Aufschwung. PAs sind dem ärztlichen Dienst unterstellt und liefern einen wertvollen Beitrag zur Patientenversorgung und entlasten den ärztlichen Dienst, sodass er sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren kann. Die Aufgaben, die ein/eine PA übernimmt und sich an seinen/ihren Fertigkeiten orientieren, werden per Delegation übertragen.

Bislang gibt es noch keine feste staatliche Ausbildungsordnung, in der bundeseinheitlich zu vermittelnde Kompetenzen festgeschrieben sind, und der/die ist PA kein staatlich geregelter Gesundheitsberuf, wie eine/ein MTA.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich mit dem Berufsbild auseinandergesetzt und u. a. Tätigkeitsrahmen, Studieninhalte und Qualitätskriterien für die Einführung von Studiengängen ausgearbeitet. Zugangsvoraussetzung für ein Studium, das mit dem B. Sc. abschließt, sei eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in einem Gesundheitsberuf.

Die Jungen Liberalen fordern,
… dass eine staatlich-einheitliche Ausbildungs- oder Studienordnung für den Beruf des Physician Assistant (PA) in Zusammenarbeit mit der BÄK und der KBV entwickelt wird.
… dass die Ausübung des Berufes des PA Rechtssicherheit bekommt, indem Tätigkeitsbereiche, Verantwortung, die berufliche Stellung und Weiterentwicklung geregelt werden.
… staatliche Initiativen zur Planung von PA-Studiengängen.
… die klare Regelung der Delegationsbefugnisse des Arztes an einen PA, sodass eine Ausübung dieser Delegation zu einer Haftungsentlastung oder zu einem Haftungsausschluss des Arztes führt.
… an verschiedene Gesundheitsfächer angepasste Weiterbildungsordnungen, sodass der PA als Fachweiterbildung, auch berufsbegleitend, Arbeitenden in Gesundheitsausbildungsberufen Zukunftsperspektiven bietet.
… dass sich durch den Einsatz von Pas keine negativen Auswirkungen auf den Pflegeversorgungsschlüssel ergeben.