Nomen est omen – mehr Freiheit in der Namenswahl

Majesty, Nutella und Pinocchio – viele Namen sind in Deutschland aus gutem Grund nicht als Vornamen zugelassen, zum Beispiel mit der Begründung, sie könnten dem Kindswohl schaden oder sich als nachteilig auswirken. Tatsächlich sind verschiedene Namen oder ihre Schreibweisen mit verschiedenen Eigenschaften assoziiert, die Auswirkungen auf die Betroffenen haben können.
Die Vornamenszuweisung ist jedoch freiheitlich-gesehen problematisch: Dritte entscheiden über einen fundamentalen Teil unserer Identität in einem Moment, in dem wir noch willenlos sind. Doch wir bleiben es nicht, denn unsere eigene Meinung entwickelt sich im Laufe der Zeit.
Es gibt viele Menschen, die mit ihren gegebenen Namen nicht zufrieden oder glücklich sind und haben dafür sehr gute Gründe: Ein Name kann jemandem ein Geschlecht zuweisen, dass nicht dem wahren Geschlecht entspricht. Ein Name kann belastend sein, weil er an ein (Kindheits-)Trauma erinnert. Und ein Name kann jemandem einfach missfallen. Das Vereinigte Königreich geht hierbei einen liberaleren Weg, dessen Grundgedanken wir unterstützen.

Für mehr Freiheit in der Namenswahl fordern die Jungen Liberalen:

1. Allen steht vom 18. Lebensjahr an eine einmalige, offizielle Vornamensänderung zu. Bei ausreichender Begründung kann ein zweiter endgültiger Namenswechsel erlaubt werden. In besonderen Fällen ist die Namensänderung auch früher möglich. In den behördlichen und polizeilichen Datenbanken sollen der Geburtsname und alle weiteren vorigen Vornamen weiterhin geführt werden.
Die Änderung des Vornamens bleibt aufgrund einer sich herausstellenden anderen Geschlechtszugehörigkeit von dieser Regelung unberührt.

2. Nachnamen liberaler handzuhaben, indem:
…die Limitierung der Nachnamen auf zwei Namensglieder (sog. Ehedoppelnamen) aufgehoben wird.
…Eheleute jeweils unabhängig ihren Nachnamen frei wählen dürfen, solange er nur Elemente aus einem oder beiden Nachnamen beinhaltet.
… allen Eheleuten eine mehrmalige, offizielle Nachnamensänderung zugestanden wird. Ein Grund muss nicht angegeben werden. In den behördlichen und polizeilichen Datenbanken sollen vorige Namen weiterhin geführt werden.

3. freiheitliche Namensreglungen für Kinder:
Kinder von geschiedenen Eltern sollen sich ihren neuen Nachnamen aussuchen dürfen und diesen mit Erreichen des 18. Lebensjahrs nachträglich ändern lassen können, solange die Verwandtschaftsverhältnisse in zumindest einer Linie ersichtlich sind.
Eheleute sollen für Ihre Kinder einen eigenständigen Nachnamen, der sich aus ihren eigenen ableitet, aber von ihnen abweichen kann, festlegen dürfen, sofern die Verwandtschaftsverhältnisse in mind. einer Linie ersichtlich sind.

4. weitere Rahmenbedingungen hin zu fortschrittlicher Namensgebung geändert werden:
Wir fordern eine Digitalisierung der Standesämter und Behörden, sodass die Namensänderung digital oder bei jedem Bürger:innenbüro durchgeführt werden kann.
Außerdem möchten wir die Hürden zum offiziellen Führen eines Pseudonyms oder Küstler:innennamen senken.

Homophobie und Transfeindlichkeit besser bekämpfen!

1. Hasskriminalität ist bei uns verhasst
Fälle von Hass- und politisch motivierte Kriminalität (PMK) nehmen deutschlandweit zu. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes erhöhte sich das jährliche Straftataufkommen der PMK zwischen 2018 und 2019 um ca. 14 %. Die Tatmotive sind Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder sonstig menschenverachtend.
In der Kriminalitätsstatistiken wird deutlich, dass PMK aufgrund sexueller Orientierung (alle gegen Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle motivierten Straftaten) besonders stark zunahmen.

Die Jungen Liberalen fordern,
… dass das sich Homophobie und Transfeindlichkeit, strafschärfend bei der Strafzumessung von Straftaten auswirken. Hierzu soll §46 Abs. 2 StGB eine Formulierung beinhalten, die namentlich PMK aufgrund der sexuellen Orientierung aufzählt.
… dass die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) Nr. 15 und Nr. 234 um dieselbe Formulierung erweitert werden.
… dass §130 StGB Abs. 1 Satz 1 um die Formulierung ‚sexuelle Orientierung‘ ergänzt wird, damit Volksverhetzung gegen LGBT unter Strafe steht.

2. Konversionstherapien endlich vollständig verbieten!
Leider gibt es noch Organisationen, die überzeugt sind, dass von Heteronormativität-abweichende Geschlechtsidentitäten krankhaft und behandlungsbedürftig seien. Besonders in religiösen Organisationen sind Konversionstherapien noch immer aktuell und verbreitet. Konversionstherapie versuchen, die sexuelle Orientierung oder die empfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern.
Homosexualität und Transgeschlechtlichkei sind keine Krankheit und eine „Behandlung/Therapie“ ist mit schweren gesundheitlichen Folgen verbunden. Aufgrund der gravierenden negativen Auswirkungen begrüßen wir grundsätzlich das ‚Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen‘, das allerdings nicht weit genug geht.
2013 hat der Weltärztebund Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt. Die Bundesärztekammer stellt weiterhin fest, dass die Therapien nicht mit einer gewissenhaften Berufsausübung vereinbar sind.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen,
… dass Konversionstherapien verboten werden.
…dass Personen, die im Rahmen ihrer Berufsausübung Konversionstherapien durchführen, ein Berufsverbot erhalten und, falls sie eine ärztliche Approbation besitzen, diese entzogen wird.

Exhibitionismus und Gleichstellung

Die Jungen Liberalen Berlin-Mitte fordern,
… dass Exhibitionismus (§ 183 StGB) geschlechterneutral zu formulieren und als Ordnungswidrigkeit zu klassifizieren ist.

“Sexism does not sell”

Die Jungen Liberalen Berlin‐Mitte bekennen sich klar gegen Sexismus und die Herabwürdigung von Personen durch Sexualisierung. Die Gleichberechtigung aller Geschlechter ist für uns ein Grundbestandteil unseres Wertekanons.

Dennoch glauben wir, dass Rollenverständnisse und das Empfinden dafür, was sexistisch ist, Gegenstand eines fortlaufenden gesellschaftlichen Aushandlungsprozesses sind. Deswegen fordern wir die Abschaffung der vom BA Berlin-­Mitte eingerichteten Jury gegen sexistische und diskriminierende Werbung. In unserer freiheitlich-­demokratischen Gesellschaft sollte es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Werbewirtschaft zu zwingen, bei ihren Kampagnen neue Rollenbilder zu propagieren.

Eine staatliche Instanz, die entscheidet was sexistisch ist und was nicht, entbindet den Bürger von der Verantwortung sich mit Sexismus und Diskriminierung auseinanderzusetzen und steht deshalb einem gesellschaftlichen Wandel im Wege. Öffentliche Debatten wie #MeToo deuten bereits den Beginn eines solchen gesellschaftlichen Wandels an. Die Bürger*innen jetzt von der Verantwortung zu entbinden sich pro-­aktiv mit Sexismus auseinandersetzen, droht die ersten gesellschaftlichen Erfolge zu konterkarieren und den Wandel langfristig sogar zu behindern.
Außerdem gibt es durch den Werberat, ein selbstdisziplinäres Organ der deutschen Werbewirtschaft, bereits seit Jahrzehnten die Möglichkeit Beschwerde gegen anstößige Werbung einzureichen. Der Werberat geht bereits seit geraumer Zeit insbesondere gegen sexistische Werbung vor.

Am Ende kann nur der Bürger, der auf Werbung auf eine gewisse Art und Weise reagiert oder eben nicht reagiert, effektiv bestimmen welche Art von Werbung weiterhin Anklang findet und welche nicht. Nicht eine staatliche Instanz ist der Hebel, sondern die gesellschaftliche Reaktion. Kein Werbetreibender kann es sich leisten, auf Ablehnung zu stoßen.