Nomen est omen – mehr Freiheit in der Namenswahl

Majesty, Nutella und Pinocchio – viele Namen sind in Deutschland aus gutem Grund nicht als Vornamen zugelassen, zum Beispiel mit der Begründung, sie könnten dem Kindswohl schaden oder sich als nachteilig auswirken. Tatsächlich sind verschiedene Namen oder ihre Schreibweisen mit verschiedenen Eigenschaften assoziiert, die Auswirkungen auf die Betroffenen haben können.
Die Vornamenszuweisung ist jedoch freiheitlich-gesehen problematisch: Dritte entscheiden über einen fundamentalen Teil unserer Identität in einem Moment, in dem wir noch willenlos sind. Doch wir bleiben es nicht, denn unsere eigene Meinung entwickelt sich im Laufe der Zeit.
Es gibt viele Menschen, die mit ihren gegebenen Namen nicht zufrieden oder glücklich sind und haben dafür sehr gute Gründe: Ein Name kann jemandem ein Geschlecht zuweisen, dass nicht dem wahren Geschlecht entspricht. Ein Name kann belastend sein, weil er an ein (Kindheits-)Trauma erinnert. Und ein Name kann jemandem einfach missfallen. Das Vereinigte Königreich geht hierbei einen liberaleren Weg, dessen Grundgedanken wir unterstützen.

Für mehr Freiheit in der Namenswahl fordern die Jungen Liberalen:

1. Allen steht vom 18. Lebensjahr an eine einmalige, offizielle Vornamensänderung zu. Bei ausreichender Begründung kann ein zweiter endgültiger Namenswechsel erlaubt werden. In besonderen Fällen ist die Namensänderung auch früher möglich. In den behördlichen und polizeilichen Datenbanken sollen der Geburtsname und alle weiteren vorigen Vornamen weiterhin geführt werden.
Die Änderung des Vornamens bleibt aufgrund einer sich herausstellenden anderen Geschlechtszugehörigkeit von dieser Regelung unberührt.

2. Nachnamen liberaler handzuhaben, indem:
…die Limitierung der Nachnamen auf zwei Namensglieder (sog. Ehedoppelnamen) aufgehoben wird.
…Eheleute jeweils unabhängig ihren Nachnamen frei wählen dürfen, solange er nur Elemente aus einem oder beiden Nachnamen beinhaltet.
… allen Eheleuten eine mehrmalige, offizielle Nachnamensänderung zugestanden wird. Ein Grund muss nicht angegeben werden. In den behördlichen und polizeilichen Datenbanken sollen vorige Namen weiterhin geführt werden.

3. freiheitliche Namensreglungen für Kinder:
Kinder von geschiedenen Eltern sollen sich ihren neuen Nachnamen aussuchen dürfen und diesen mit Erreichen des 18. Lebensjahrs nachträglich ändern lassen können, solange die Verwandtschaftsverhältnisse in zumindest einer Linie ersichtlich sind.
Eheleute sollen für Ihre Kinder einen eigenständigen Nachnamen, der sich aus ihren eigenen ableitet, aber von ihnen abweichen kann, festlegen dürfen, sofern die Verwandtschaftsverhältnisse in mind. einer Linie ersichtlich sind.

4. weitere Rahmenbedingungen hin zu fortschrittlicher Namensgebung geändert werden:
Wir fordern eine Digitalisierung der Standesämter und Behörden, sodass die Namensänderung digital oder bei jedem Bürger:innenbüro durchgeführt werden kann.
Außerdem möchten wir die Hürden zum offiziellen Führen eines Pseudonyms oder Küstler:innennamen senken.