Antrag zur besseren Umsetzung der FATF Empfehlungen über die FIU

Aus dem Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (FIU) für 2019 hervor, dass die Zahl der Verdachtsfälle auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland stark gestiegen ist. Seit Jahren gibt es in Deutschland Vorwürfe gegen große deutsche Bankinstitute und immer neue Skandale kommen zum Vorschein.

FATF bezeichnet Deutschland als Land mit erhöhtem Geldwäscherisiko
Die Financial Action Task Force (FATF) ist das wichtigste internationalen Gremium zur Verhinderung von Geldwäsche. Im letzten Bericht der FATF wurde Deutschland in dem fast 400 Seiten umfassenden Gutachten als besonders anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bezeichnet. Die erste nationale Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums schätze das Risiko als mittel bis hoch für Geldwäsche in Deutschland ein und betont die unbedingte Einhaltung der FATF-Standards.

Geldwäschebekämpfung über die Zentralstelle FIU

Nachweislich ist die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) unterbesetzt und überfordert. Es kommt vor, dass Meldungen erst Jahre später bearbeitet werden können. Auch die Datenmengen sind für die Zentralstelle mit Personalmangel eine große Herausforderung. Wichtige Hinweise für die Strafverfolgungsbehörden können in den Datenmengen untergehen.
Darüber hinaus läuft die Kommunikation der FIU mit Polizei und Justiz nur schleppend. Der neue Gesetzesentwurf, den Vortatenkatalog durch den All-Crimes-Ansatz zu ersetzen, wird zu einem noch größeren Meldungsaufkommen führen und die überlastete Stelle an den Rand der Arbeitsfähigkeit bringen.
Wir unterstützen die zügige Einführung des All-Crimes-Ansatzes und fordern, dass die Kompetenzen der Behörden zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung gestärkt werden.
Damit die FIU das Aufkommen ordentlich bearbeiten kann, fordern wir Personalaufstockungen und ein Signifikat erhöhtes Budget für die Zentralstelle.
Weiterhin fordern wir eine Erhöhung der Sorgfaltspflichten von verpflichteten Kreditinstituten bei Korrespondenzbeziehungen in Ausland. Wir fordern aus diesem Grund die Implementation eines Standards zur Definition eines genauen Anwendungsbereiches der KYC-Regel, damit keine rechtlichen Grauzonen bei der Überprüfung von verdächtigen Transaktionen entstehen können.