Bürgerrechte schützen — Staatliche Bewegungsprofile eindämmen!

I. Bundesnetzagentur auch bei § 113 Telekommunikationsgesetz (TKG) involvieren

Alle 2,5 Sekunden wird durchschnittlich eine Rufnummer von einer deutschen
Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde bei einem Telekommunikationsunter-
nehmen wie der Telekom oder Vodafone ohne richterlichen Beschluss abgefragt.
Die Häufigkeit dieser Ersuche steigt kontinuierlich. Die Jungen Liberalen beob-
achten diesen Trend mit großer Sorge. Dass die Öffentlichkeit überhaupt genaue
Zahlen kennt, liegt allein daran, dass jede Rufnummeranfrage an einen Telekom-
munikationsanbieter gem. § 112 I TKG automatisch über die Bundesnetzagentur
geht und somit getrackt wird.

Bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) handelt es sich um eine obere deutsche
Bundesbehörde, die den Schutz wichtiger Verbraucherrechte zur Aufgabe hat.
Sie ist vorrangig für einen gerechteren Wettbewerb in der Telekommunikation
und anderen Netzdiensten zuständig.

Dadurch, dass die BNetzA bei Rufnummer-Abfragen als Mittler zwischen Tele-
kommunikations- anbieter und Strafverfolgungsbehörde fungiert, kann sie die
Häufigkeit dieser Ersuche auswerten und in Form von Statistiken veröffentlichen.
Darüber hinaus dokumentiert die Bundesnetzagentur über die Dauer eines Jah-
res, wer wann welche Daten abgefragt hat.

Diese Kontrolle über die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, die bei der
Rufnummer- Erfragung gegeben ist, fehlt hingegen bei der seit 2013 ebenfalls
möglichen IP-Adressen- Abfrage, die in § 113 TKG geregelt ist. Wir Junge Libe-
rale kritisieren dies, denn Internet- Protokolle erlauben einen Rückschluss auf
den ungefähren Aufenthaltsort, den Namen, die Anschrift sowie die aufgerufenen
Internetseiten des Benutzers und sind damit deutlich reicher an persönlichen Da-
ten als Rufnummern. Gerade bei diesem starken Instrument der Strafverfol-
gungsbehörden ist mindestens eine Dokumentation der Abrufe bei der BNetzA
richtig und wichtig. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die rechtlich noch nicht
abschließend geklärte Vorratsdatenspeicherung.

Trotz der Dokumentation könnten die Behörden somit weiterhin die für die Auf-
klärung von Verbrechen benötigten Informationen erhalten. Gleichzeitig würde
die Überwachung und Dokumentation der Aktivitäten der Strafverfolgungsbehör-
den mehr Transparenz und die Stärkung unser aller Bürgerrechte versprechen.
Wir fordern daher, IP-Adressen-Abfragen gem. § 113 TKG analog zu der Ruf-
nummern-Abfrage gem. § 112 TKG handzuhaben.

II. Richtervorbehalt einführen

Telekommunikationsdaten wie Rufnummern oder IP-Adressen können heute
durch Strafverfolgungsbehörden ohne richterlichen Beschluss angefordert wer-
den. Die vorherrschende Sammelwut, die durch die konstante Steigerung der An-
zahl der Abfragen beobachtet werden kann, muss begrenzt werden. Die Jungen
Liberalen fordern daher höhere rechtliche Hürden für die Abfrage dieser Daten
bis hin zur Einführung eines generellen Richtervorbehalts – insbesondere bei
Auskünften über IP-Adressen.

Dies ergibt sich bereits aus dem Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses gem.
Art. 10 GG, dessen sachlicher Schutzbereich sich auch auf den Schutz gegen
staatliche Auskunftsersuche erstreckt. Die Abfragen durch die Behörden stellen
eine freiheitsverkürzende Maßnahme des Staates und somit einen Eingriff in die
Grundrechte der Bürger dar. Die Feststellung, ob dieser gerechtfertigt ist, sollte
nicht der Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde, sondern der Judikative
überlassen werden.