Keine Gesichtserkennung auf Demos

Am 18. Mai hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises verabschiedet. Dieser besagt: „Die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder dürfen das Lichtbild zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren abrufen.“

Das automatisierte und verdachtsunabhängige Abrufen biometrischer Daten lehnen wir entschieden ab.

Unter keinen Umständen dürfen diese biometrischen Daten in die Auswertung von Filmaufnahmen, die auf Demonstrationen aufgenommen werden, einfließen – weder bei sog. „Übersichtsaufnahmen“ noch bei der Auswertung von Straftaten im Nachhinein. Die Erfassung von Personen, die von ihrem Recht an einer Demonstration teilzunehmen Gebrauch gemacht haben, bietet eine Grundlage für politische Verfolgung und schränkt die Versammlungsfreiheit weitgehend ein.

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