Prävention, Entkriminalisierung und Regulierung statt unkontrolliertem Schwarzmarkt – Für eine moderne Drogenpolitik

Die Selbstbestimmung des Einzelnen ist für uns Junge Liberale eines der höchsten Güter in einer freien Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich die freie und selbstbestimmte Entscheidung jedes Individuums, Drogen zu konsumieren oder eben nicht. Gleichwohl besteht beim Genuss von Suchtmitteln die Gefahr einer dauerhaften und gesundheitsschädlichen Abhängigkeitssituation, die der Selbstbestimmung des Einzelnen erheblich einschränken kann. Hier kann die freie und selbstbestimmte Entscheidung eines Individuums bezüglich des Konsumverhaltens nicht mehr gegeben sein.

Entkriminalisierung und Regulierung von Drogen

Um der Existenz florierender und schwer zu kontrollierenden illegaler Märkte entgegenzuwirken, ist die Regulierung des Handels mit Drogen der Prohibition vorzuziehen. Dem Staat obliegt die Pflicht für den Drogenmarkt entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen, die Kriminalisierung des Drogenkonsums zu beenden und die Konsumenten darüber hinaus schützen.

Cannabis Legalisierung und Entkriminalisierung aller Drogen – Die Jungen Liberalen Berlin fordern [in einem ersten Schritt] die Legalisierung des Besitzes, Anbaus und kontrollierten Verkaufs weicher Drogen, wie Hanf oder Cannabis. Wir sind der Überzeugung, dass eine Freigabe nicht nur ein Zugewinn an Freiheit für mündige Bürger bedeutet, sondern auch Jugend- und Verbraucherschutz erst möglich macht. Wir wollen Konsumenten von Drogen nicht länger strafrechtlich verfolgen und fordern die Entkriminalisierung aller Drogen. Es soll keine Rolle spielen, welche Substanzen Konsumenten bei sich führen, solange sie nur eine bestimmte Menge, die den Eigenbedarf nicht übersteigt, bei sich führen. Langfristig sollen alle Drogen legalisiert werden.

Regulierter Handel mit Drogen – Der Drogenbesitz und -konsum ist unter strengen Voraussetzungen zu legalisieren. Eine Abgabe ist nicht an Minderjährige und nur in zertifizierten Verkaufsstellen möglich. Der Verkauf von Drogen an Endverbraucher ist ausschließlich in zertifizierten Verkaufsstellen erlaubt. Die Abgabe jenseits der zertifizierten Verkaufsstellen ist strafbar und muss von den Behörden konsequent verfolgt werden. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Einrichtung separater Bereiche für die Aufbewahrung und den Verkauf der Drogen sowie die Beratung der Kunden. Die Zertifizierung erfolgt durch die kommunale Gewerbeaufsicht im Rahmen ihrer bereits bestehenden Aufsichtspflicht für Arzneimittel. Obligatorisch erfolgen sollte zudem vor jedem Verkauf ein automatisierter Datenabgleich z.B. mittels elektronischer Gesundheitskarte, um gesundheits- bzw. lebensgefährliche Wechselwirkungen mit Medikamenten zu vermeiden.

Bei der Beratung muss der Händler über Suchtrisiken, Suchtpotential, Konsumverhalten und mögliche körperliche und geistige Kurzzeit- und Langzeitschäden sowie das Letalitätsrisiko aufklären. Der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Weitergabe von Drogen an Minderjährige muss unter besonders hohe Strafe gestellt und konsequent verfolgt werden. Eine Abgabe an unter Drogeneinfluss stehende Personen ist zu untersagen. Drogen, die bereits ab dem einmaligen Konsum süchtig machen können, müssen gesondert gekennzeichnet werden.

Der Konsum bisher illegaler Drogen – ausgenommen von diesem Begriff ist Cannabis – darf nur auf privaten Grundstücken, beziehungsweise in privaten Räumen, erfolgen. Der öffentliche Raum muss weiterhin frei vom Konsum bisher illegalen Drogen – ausgenommen davon bleibt Cannabis – bleiben.

Der Anbau von Cannabis sowie von Pflanzen, die für die Herstellung von Drogen verwendet werden, ist zu legalisieren. Der Eigenanbau beschränkt sich auf eine angemessene Höchstgrenze des Eigenbedarfs. Der Anbau darf nur unter Einhaltung einer speziellen Sicherungspflicht, insbesondere was die Zugänglichkeit für Minderjährige betrifft, erfolgen. Für den Import von Drogen bzw. dem Rohstoff ist ein Herkunftsnachweis zwingend erforderlich. Der Import ist ausschließlich aus Ländern erlaubt, in denen der Anbau entsprechender Drogen oder des Rohstoffs nicht verboten ist und staatlich kontrolliert wird. Bei den Herkunftsländern ist insbesondere auch auf  die Gefahr Verdrängungseffekte im Hinblick auf den Anbau von Lebensmitteln oder natürlichen Ressourcen in Entwicklungsländern zu achten. Eine Einfuhr von Drogen oder Rohstoffen aus Konfliktländern ist zu verbieten. Die Drogen sind regelmäßig auf Qualität zu prüfen. Die Kontrollen sind von unabhängigen Prüfinstituten oder staatlichen Stellen beim Hersteller oder Importeur durchzuführen und von ihm zu finanzieren.

Die beim Verkauf von bisher illegaler Drogen generierten Steuereinnahmen und zweckgebundenen Gebühren sollen möglichst in Prävention und Polizeiarbeit fließen. Zudem soll die Regulierung von Drogen von einer Langzeitstudie zur Veränderung des Konsum- und Suchtverhaltens begleitet werden. Infolge dieser Evaluation muss der Gesetzgeber alle zehn Jahre neu über die kontrollierte Freigabe entscheiden („Sunset Klausel“).

Effektive Strafverfolgung von illegalem Drogenhandel 

Der unregulierte Handel mit bisher illegalen Drogen soll auch weiterhin verboten bleiben und unter Strafe gestellt werden. Speziell der Verkauf illegaler Substanzen an Minderjährige muss in jedem Fall im Sinne des Strafrechts sanktioniert werden. Eventuelle Ausnahmen für Kleindealer, welche selbst einer Abhängigkeit unterworfen sind, können diskutiert werden.

Zur Bekämpfung des Handels, vor allem der schwerkriminellen Hintergrundstrukturen, müssen die Strafverfolgungs- und Justizbehörden angemessen ausgerüstet werden. Dazu gehört eine solide Personalausstattung, ausreichende Budgets, Qualifizierung und ständige Weiterbildung der Beamten etc. Weiterhin sprechen wir uns für eine weitgehende Kooperation mit den Nachbarländern aus, bspw. in Form von gemeinsamen Streifen sowie abgestimmter Ermittlungen und Zugriffen. Verstärkt soll dabei auch auf die Fremdsprachenkompetenz der Ermittler Wert

gelegt werden. So erachten wir es als sinnvoll, gezielt Beamte einzubinden, die neben der deutschen auch die Sprache eines der Kooperationsländer, bzw. im Fall des Falles auch die krimineller Banden, beherrschen. Fremdsprachenkompetenz und Kenntnisse des kulturellen Hintergrunds der Kooperationsländer sowie der kriminellen Milieus erachten wir als außerordentlich wertvoll.

 

Prävention und Rehabilitation 

Als Junge Liberale Berlin sehen wir Prävention im Bereich der Drogenpolitik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Präventionsarbeit soll eine eigenverantwortliche und eigenständige Entscheidung hinsichtlich des Konsums von Drogen ermöglichen. Wir stehen für eine an Eigenverantwortung und Aufklärung orientierten Prävention und Rehabilitation. Dazu gehören:

– jugendgerechte, ausgewogene Aufklärungsarbeit an Schulen, in Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, etc. sowie die Nutzung von Sozialen Medien in der Aufklärungsarbeit

– mobile Aufklärungsarbeit in Problemgebieten, auf Festivals und in Diskotheken

– Aufklärung durch Personen, die selbst bereits häufig in Kontakt mit Konsumenten getreten sind (z.B. Streetworker, Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen)

– die Schaffung von Anlaufstellen für Angehörige von Betroffenen

– „Drug-Checking“ als Pilotprojekte verwirklichen und Rechtssicherheit hierfür schaffen Strafrechtliche Verfolgung nach mehrmaliger Überschreitung der angemessenen Besitz-Höchstgrenze soll sich am Prinzip Therapie statt Strafe orientieren. Eine umfassende und zeitnahe Bereitstellung von Therapieplätzen für Drogenabhängige muss gewährleistet werden. Hierzu sind die im Zuge der Abschaffung prohibitiver Maßnahmen freiwerdenden Mittel zu verwenden

– eine flächendeckende Einrichtung von Konsumeinrichtungen nach Vorbild der sogenannten „Druckräume“ bzw. „Fixerstuben“

– Sicherstellung der Finanzierung der Arbeit von Drogenberatungsstellen sowie flächendeckende Beratungsangebote

Internationale Regulierung

Um eine neue Drogenpolitik konsequent durchzusetzen, muss die Legalisierung von Drogen auf europäischer und internationaler Ebene flankiert werden. Dafür soll die Bundesregierung sich für eine Änderung der europäischen Vertragswerke und ein neues internationales Abkommen zur Regulierung und etwaige Legalisierung bestimmter Drogen einsetzen. Insbesondere muss der bewaffnete Krieg gegen Drogen („War on Drugs“) beendet werden. Eine international, koordinierte Regulierungsstrategie von Drogen kann auch dazu beitragen, dass der Schwarzmarkthandel von Drogen nicht mehr für die Finanzierung von transnationaler, organisierter Kriminalität und internationalem Terrorismus missbraucht wird.