§ 1 – Hoch hinaus und ambitioniert für ein modernes Berlin
Berlin ist nicht nur die bundesdeutsche Hauptstadt, sondern auch eine aufstrebende Wirtschaftsmetropole und wachsende Großstadt im Herzen Europas. Im Stadtbild und im Anspruch der Stadtplaner spiegelt sich dies bislang jedoch nicht ausreichend wider. Seit den 1990er Jahren bestehen grundlegende Leitpläne für die Mitte Berlins, wie etwa mit dem Planwerk Innere Stadt und dem Kollhoff-Plan, deren gestalterische Ambitionen wir ausdrücklich begrüßen. Deren Umsetzung jedoch in den vergangenen drei Jahrzehnten nur unzureichend angegangen wurden und die, etwa am Alexanderplatz, größtenteils im Sande zu verlaufen drohen. Wir fordern daher die konsequente und systematische Umsetzung der städtebaulichen Leitpläne als oberste Priorität der Berliner Stadtentwicklung, sowie die Umsetzung an den Anforderungen des 21. Jahrhunderts zukunftsgerecht auszurichten und stadtspezifische Probleme, wie die Wohnungsunterversorgung in die Planung mit aufzunehmen.
Die Berliner Innenstadt soll leitbildgemäß Hochhausstandort werden. Dies soll allerdings nicht durch einen „Wildwuchs“ von Hochhäusern in der Peripherie erreicht werden, sondern durch die Konzentration sämtlicher als Hochhaus anzusehender Neubauten auf einzelne Standorte. Jenseits dieser sollen Hochhäuser nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig sein. Hochhausstandorte sind demnach die südliche Europacity am Hauptbahnhof um den Europaplatz und Humboldthafen, die City West am Hardenberg- und Breitscheidplatz, der Potsdamer Platz sowie der Alexanderplatz als zentraler Hochhausstandort gemäß des Kollhoffplans.
Am Potsdamer Platz und der City West sind Hochhausneubauten gestalterisch und höhenmäßig am Bestand auszurichten, ohne hierbei ein rigides Höhenmaximum vorzugeben. Für die südliche Europacity fordern wir eine Freigabe der Liegenschaften des Landes Berlin für die Bebauung, welche bislang als Reserve brach liegen. Dies kann entweder durch eine konkrete Nutzungszuweisung durch das Land oder durch die Überführung des Baulandes in private Trägerschaft geschehen. Zudem müssen die südliche Europacity sowie der Humboldthafen nicht nur modern, sondern zukunftsweisend gestaltet werden. Wir fordern maximale bauordnungsrechtliche Freiheit der jeweiligen Neubauten für ein zukunftsweisendes und architektonisch-innovatives Quartier von internationalem Renommee. Als vorzugswürdig sollen Bauplanungen angesehen werden, die energiewirtschaftlich, ökologisch, technisch klimafreundlichoder künstlerisch eine internationale Vorbildfunktion übernehmen können. Ausschreibungen sollen dies besonders berücksichtigen.
Der Alexanderplatz ist nach dem Leitbild als zentrale Skyline der Berliner Innenstadt auszubauen. Dies umfasst eine dynamischere Hochhausplanung, bei der der Senat aktiv auf eine rasche Umsetzung von Baugenehmigungen hinzuwirken hat. Ziel ist eine starke Nachverdichtung des Areals mit Blockrandbauten, denen, wie im Kollhoffplan vorgesehen, Hochhausbauten aufzusetzen sind. Gestalterisch ist dabei Rücksicht auf den Fernsehturm zu nehmen, der als „Krone“ den höhenmäßigen Abschluss der Skyline darstellt. Eine rigide Höhenvorgabe von 130 oder 150 Metern Höhe lehnen wir ab. Maßgebend soll das Gesamtbild der Skyline sein, welche punktuell und abhängig von konkreten Entwürfen auch höhere Bauten zulassen kann und umgedreht im Einzelfall auch niedrigere Maximalhöhen notwendig macht. Die Instrumentalisierung des Denkmalschutzes zur Verhinderung des Hochhausneubaus lehnen wir ab.
§ 2 – Mehr Platz für eine wachsende Stadt
Der Bedarf an Nutzungsfläche, sowohl für Gewerbe als auch für Wohnraum, steigt in Berlin anhaltend. Wir begrüßen das Wachstum der Stadt und fordern eine an diesem Wachstum angepasste Stadtplanung. Dies erfordert eine Beschleunigung der Verfahren für den Erlass von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen sowie der Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen. Zur Verhinderung von Spekulation mit brachliegenden Grundstücken in zentraler Lage sind Maßnahmen zu prüfen, um die Bebauung der Flächen zu fördern, beispielsweise durch Auflagen bei der Erteilung von Baugenehmigungen, dabei lehnen wir Enteignungen ab.
Dem steigenden Nutzungsbedarf entsprechend muss die Innenstadt Berlins konsequent nachverdichtet werden, ohne dass die Aufenthalts- und Lebensqualität in den Quartieren negativ beeinträchtigt wird. Blockrandbebauung, Gebäudeaufstockung und Erschließung vormaliger Verkehrsfläche sind als Leitmodell heranzuziehen. Fokus dieser Nachverdichtung sollen insbesondere die Bereiche um und südlich der Karl-Marx-Allee, Alexanderstraße, Grunerstraße und dem Molkenmarkt, Fischerinsel und Breite Straße, Spittelmarkt und Leipziger Straße sowie Jannowitzbrücke sein.
Wir fordern eine strikte Abkehr von der Trennung von Wohn- und Gewerbegebieten, sodass entsprechende Nutzungsarten in allen Innenstadtlagen durchmischt sind. Dabei ist bei der Wohnnutzung auf ein angemessenes Verhältnis von Miet- und Eigentumswohnraum zu achten. Auch der soziale Wohnungsbau ist gemäß des Berliner Modells zur kooperativen Wohnraumentwicklung explizit zu fördern. Die soziale Durchmischung von Quartieren ist zu gewährleisten. Für die Bauplanung soll sich der Senat unabhängig vom kurzfristigen Bedarf oder dem kurzfristigen jährlichen Bevölkerungszuwachs Berlins für extensiven Neubau einsetzen. Baupolitik ist sogleich Sozial- und Wirtschaftspolitik und jede Erweiterung des Angebots somit zu begrüßen.
Die Nachverdichtung der Innenstadt erfordert zudem eine verstärkte Berücksichtigung von Grün- und Parkanlagen, um eine extensive Versiegelung der Stadtfläche zu verhindern. Dies umfasst die Aufwertung und Pflege bestehender Grün- und Parkflächen für eine Förderung von Aufenthalts- und Erholungsqualität. Bestehende Verkehrsflächen sollen nach Möglichkeit begrünt werden. Ausgeprägte Betonwüsten sind dringend zu vermeiden und bestehende abzubauen. Auch die Begrünung von Dachflächen und Fassaden ist in den Regularien der Bauplanung anzustreben und zu berücksichtigen.
§ 3 – Verbindender Verkehr, statt teilende Schneisen
Städtebauliche Planung und Verkehrskonzept sind zwingend zusammen zu denken. Die Nachverdichtung der Innenstadt bringt ein höheres Verkehrsaufkommen mit sich, welches es zu bewältigen gilt. Das Verkehrskonzept für eine nachverdichtete, moderne und zukunftsfähige Innenstadt Berlins orientiert sich daher an folgenden Punkten:
- Durch die Stadtplanung ist darauf hinzuwirken, dass Anfahrtszeiten und Pendelstrecken stark reduziert werden. Dies ist insbesondere im Wege der Durchmischung von Wohn- und Gewerberaum sowie durch Reurbanisierung und bauliche Konzentration der Innenstadtlagen zu erreichen.
- Der Durchgangsverkehr ist großräumig um die Innenstadt herum umzuleiten. Die großen, quartierzerschneidenden Straßenschneisen (insbesondere Leipzigerstraße, Grunerstraße, Alexanderstraße) sind zu verengen. Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass die Straßen fußgänger- und fahrradfreundlicher gestaltet werden sowie ihre stadtvierteltrennende Wirkung abgeschwächt wird. Hierzu kann beispielsweise die Aufteilung großer Straßen in zwei gegenläufige Einbahnstraßen in Erwägung zu ziehen, deren verbreiterter Mittelstreifen als neues Bauland erschlossen wird.
- Der private Autoverkehr ist durch den Ausbau alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Dies umfasst den öffentlichen Nahverkehr ebenso wie die Förderung privater Dienstleistungsanbieter der Sharing Economy mit Rollern, E-Bikes, Fahrrädern und autonomen Kraftfahrzeugen. Hierzu sind bestehende Parkplätze umzuwidmen und neue Parkmöglichkeit für Besucher außerhalb des Berliner Innenstadtgebiets, mit ÖPNV-Anschluss, auszuweisen. In von Fußgängern besonders frequentierten Lagen sind Straßen teilweise zu Fußgängerzonen umzuwidmen beispielsweise in der Friedrichstraße.
Zur Erhaltung und Ausbau von Lebensqualität in der Innenstadt ist auf die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit der Angebote hinzuwirken. Dies beinhaltet das Ausweisen von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge mit entsprechenden Ladesäulen. Das Abstellen von kommerziell betriebenen Fahrrädern und Rollern ist, soweit erforderlich, durch Abwägung des Interesses nach umfassender Verfügbarkeit mit dem Interesse nach störungsfreiem Gemeingebrauch des Straßenlandes entsprechend zu begrenzen.
§ 4 – Alte Mitte mit neuem Leben
Um eine zukunftsfähige Richtung der Stadtplanung einschlagen zu können, muss die historische Stadtidentität stadtplanerisch als Ausgangspunkt berücksichtigt und herangezogen werden können. Auf dem Gebiet Alt-Berlins ist die Stadtplanung daher am historischen Stadtgrundriss und der vor dessen Zerstörung vorhandenen Bebauung auszurichten. Dies umfasst eine Reurbanisierung und kleinteilige Bebauung des ehemaligen Heilig-Geist-Viertels (heute Marx-Engels-Forum) als historische Keimzelle Berlins. Nach dem Vorbild des Dom-Römer-Projekts in Frankfurt am Main soll dadurch Stadtidentität wiedergewonnen werden, welche sowohl aus Rekonstruktionen historischer Gebäude als auch aus gestalterisch hochwertig einpassenden Neubauten besteht.
Dabei muss die historische Mitte in Beziehung zu den umliegenden Quartieren gesetzt werden, insbesondere zur Spandauer Vorstadt, das Schlossumfeld mit dem Lustgarten und dem Nikolaiviertel. Dabei sind prägende Leitbauten zu rekonstruieren, wie etwa die Schinkel’sche Bauakademie, die Hohenzollerngruft des Berliner Doms oder das Schloss Monbijou. Als Verbindungsglied zwischen dem historisch orientierten Heilig-Geist-Viertel und dem von Hochhäusern und dem Fernsehturm geprägten Alexanderplatz soll das Rathausforum fungieren. Im Zusammenspiel mit den geplanten Hochhäusern rund um den Alexanderplatz entsteht so ein besonders attraktiver städtebauliche-ästhetischer Kontrast, der Berlin unter den Städten weltweit einen besonderen, einmaligen Charakter verleiht.
§ 5 – Geisterhäuser in Berlin – Leerstand von Wohnhäusern effektiv verringern
In Berlin gibt es derzeit mindestens 75 sogenannte Geisterhäuser. Diese stehen häufig leer und verfallen. An einigen fallen die Fassadenteile ab oder sie sind überbelegt mit illegalen Mietern. Die betroffenen Straßen verlieren durch die Verwahrlosung an Ausstrahlung. Dadurch wird aus stadtplanerischer Sicht eine Weiterentwicklung blockiert Einige Bezirke kündigten zuletzt an, diese Geisterhäuser notfalls zu enteignen oder über ein Treuhandverhältnis zu renovieren. Aus unserer Sicht kann dieser Eingriff in die Eigentumsrechte nur als letztes Mittel gerechtfertigt werden und das Eigentum sollte dem Markt im Rahmen einer Versteigerung zur Verfügung wieder zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr sollte der Staat auf bestehende Mittel des Ordnungs- und Baurechts zurückgreifen, soweit durch den Verfall eine Gefahr für die Allgemeinheit droht.