Verwandtschaftliche Beziehungen legalisieren – für mehr Freiheit in der Liebe!

Hintergrund
In Deutschland sind (blut)verwandtschaftliche Beziehungen umfänglich als „Inzest“ oder „Unzucht“ stigmatisiert, tabuisiert und verboten. Eine sexuelle Beziehung zwischen leiblichen Geschwistern und Verwandten ist bei Geld- und Gefängnisstrafe weitgehend untersagt. In vielen Ländern der Welt ist eine einvernehmliche, blutverwandtschaftliche Beziehung auch sexueller Art zwischen Erwachsenen zu Recht legal. So hat bspw. Frankreich bereits im frühen 19. Jhd. „Inzest“ straflos gestellt.
Zwar ist die Vererbungswahrscheinlichkeit von genetisch bedingten Erkrankungen bei Konsanguinität verglichen mit nicht-konsanguinen Erbgängen erhöht, doch nicht jede (sexuelle) Beziehung geht auch mit einem Kinderwunsch einher. Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Kinderwunsch schließt neben dem leiblichem Nachwuchs auch Adoption, Keimzellspenden und Pflegekinder einschließt. Eine humangenetische und Auch der deutsche Ethikrat empfiehlt diesbezüglich mehrheitlich eine Revision des Gesetzes, das sich mit verwandtschaftlichen Beziehungen befasst.
Die Jungen Liberalen fordern,
…dass verwandtschaftliche, einvernehmliche Beziehungen zwischen Erwachsenen straffrei sind. Entsprechende Teile der betreffenden Paragrafen des StGB sollen demnach angepasst werden.
…dass unverheiratete Erwachsene in verwandtschaftlichen, einvernehmlichen Beziehungen nach einer humangenetischen Beratung heiraten dürfen.
…eine Regelung zur Unterstützung der Realisierung eines Kinderwunsches in Verwandtschaftsbeziehungen. Hierbei soll beispielsweise bei Wunsch von leiblichen Kindern eine humangenetische Beratung, Keimzellspenden und Voruntersuchung durch Krankenkassen finanziert werden. Beratungsgespräche zur Aufnahme von Pflegekindern und Adoption sollen kostenlos angeboten werden.
…ein von den Bildungs- und Gesundheitsministerien entwickeltes Konzept zu Aufklärung bei und Entstigmatisierung von Verwandtenbeziehungen.