Uns Berlinern bleibt nicht die Sprache weg!

In Deutschland wir das Erlernen einer zweiten Fremdsprache nur von Schüler*innen gefordert, die ein Abitur anstreben. Das führt dazu, dass in Deutschland nur Ein-Drittel aller Schüler*innen eine zweite Fremdsprache erlernen. Somit wird vielen Schüler*innen ein wichtiges Gut der europäischen Union und des kulturellen Austauschs verwehrt. Darüber hinaus gibt es gerade in Ausbildungsberufen wie beispielsweise im Hotelmanagement oder im Tourismusgeschäft einen großen Bedarf an Fremdsprachen. Daher fordern, dass die zweite Fremdsprache ebenfalls eine Voraussetzung für den MSA wird. Deutschland ist beim Thema Fremdsprachenerwerb ein Schlusslicht, da hierzulande nur 34,5% der Schüler*innen eine Fremdsprache lernen, zum Vergleich liegt der EU-Durchschnitt bei 58,8% .

Darüber hinaus besteht die Wahlmöglichkeit einer zweiten u.o. dritten Fremdsprache in Berlin erst ab der siebten oder ab der neunten Klasse. Dies erweist sich als nachteilig, da die Lernenden gerade in der Pubertät sehr große Hemmungen in Bezug auf die Sprachpraxis haben und den Fremdsprachenunterricht im Gegensatz zum Englischunterricht, der ab Klasse 3 erfolgt, negativer wahrnehmen, womit deutlich weniger Leistung festzustellen ist. Weiterhin muss dringend der gesamte Aufbau des schulischen Fremdsprachenunterrichts verändert werden. Im Gegensatz zum Englischunterricht erkennen die Schüler*innen keinen großen Sinn in der Erlernung einer weiteren Fremdsprache, da sie mit ihr außerunterrichtlich kaum in Berührung treten. Gerade im Hinblick auf die Globalisierung, den Arbeitsmarkt und unsere europäischen Werte, muss auch in den Schulen klar erkennbar sein, welche Vorteile die Beherrschung einer zweiten Fremdsprache hat.

Um dies umzusetzen, fordern wir:
• mehr Austauschprogramme im Rahmen des Fremdsprachenunterrichts und mehr Informationen darüber an Schulen / mehr Förderprogramme
• mehr Integration von interkultureller Kompetenz in den Fremdsprachenunterricht, um Vorurteile abzubauen
• digitale Tandemangebote mit Partnerschulen im Zielsprachenland
• eine Änderung des Rahmenlehrplanes, der den Lehrkräften mehr Flexibilität und mehr Anpassungsmöglichkeit auf die jeweilige Klasse gibt. Die angestrebten Ziele des Rahmenlehrplanes im Bereich Grammatik müssen in den Anfangsjahren des Fremdspracherwerbs drastisch reduziert werden, damit den Schüler*innen mehr Raum für Sprachpraxis gegeben wird und eine Sprachbasis geschaffen werden kann. Hierfür soll der Anteil der Sprechkompetenz 70% und der Grammatik 30% des Unterrichts betragen.
• kleinere Klassengruppen im Fremdsprachenunterricht nach Gruppenmodell: Gruppe A hat Regelunterricht, Gruppe B hat „Interaktion“ (Anwendung des Gelernten), welche durch Fremdsprachenstudierende unterstützt werden kann.
• In Zukunft sollen bilignuale KiTas die Norm werden. (Englisch als Fremdsprache soll dann schon hier erlernt werden)
• die langfristige Einführung einer fakultativen zweiten Fremdsprache in der Grundschule, wobei hier zwischen Klasse 3 und 5 variiert werden kann, je nach Lernstand der Schüler*innen. Die Sprachklassen in der Grundschule können jahrgangsübergreifend angeboten werden.
• Projekte, die sich schon jetzt daran orientieren sollen, weiter ausgebaut und stärker gefördert werden.
• Gerade in einer multikulturellen Stadt wie Berlin, sollten wir die sprachliche Vielfalt der Schülerinnen nutzen. Deshalb möchten wir neben den gängigen Fremdsprachen auch andere Sprachen wie zum Beispiel Türkisch oder Arabisch anbieten. Dies kann zum einen den Sprachstand der Schüler*in verbessern und zum anderen kann man den interkulturelle Austausch fördern, indem im Fremdsprachenunterricht auch über Geschichte und Kultur gesprochen wird.
• Ein drittes Problem ist die Abschlussnote auf dem Abiturzeugnis. Obwohl die Rahmenlehrpläne nach i.d.R. vier Jahren Fremdsprachenerwerb das Sprachniveau B1 vorsehen, ist dies kaum zutreffend. Darüber hinaus können die meisten Schüler*innen die erlernte Sprache (Ausnahme Englisch) sehr schlecht sprechen. Um dies zu unterbinden, ist ein verpflichtender, standardisierter, externer Sprachtest durchzuführen, dessen bescheinigtes Sprachniveau auf dem Abschlusszeugnis vermerkt wird.
• Natürlich muss sichergestellt werden, dass Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, durch das zusätzliche Sprachangebot in der Kita und/oder in der Schule nicht überfordert werden. Daher fordern wir an dieser Stelle gezielte Förderangebote und die Möglichkeit Englisch oder die zweite/dritte Fremdsprache erst im späteren Verlauf zu erlernen. Dies soll ebenfalls anhand von individualisierten Tests entschieden werden.

Nomen est omen – mehr Freiheit in der Namenswahl

Majesty, Nutella und Pinocchio – viele Namen sind in Deutschland aus gutem Grund nicht als Vornamen zugelassen, zum Beispiel mit der Begründung, sie könnten dem Kindswohl schaden oder sich als nachteilig auswirken. Tatsächlich sind verschiedene Namen oder ihre Schreibweisen mit verschiedenen Eigenschaften assoziiert, die Auswirkungen auf die Betroffenen haben können.
Die Vornamenszuweisung ist jedoch freiheitlich-gesehen problematisch: Dritte entscheiden über einen fundamentalen Teil unserer Identität in einem Moment, in dem wir noch willenlos sind. Doch wir bleiben es nicht, denn unsere eigene Meinung entwickelt sich im Laufe der Zeit.
Es gibt viele Menschen, die mit ihren gegebenen Namen nicht zufrieden oder glücklich sind und haben dafür sehr gute Gründe: Ein Name kann jemandem ein Geschlecht zuweisen, dass nicht dem wahren Geschlecht entspricht. Ein Name kann belastend sein, weil er an ein (Kindheits-)Trauma erinnert. Und ein Name kann jemandem einfach missfallen. Das Vereinigte Königreich geht hierbei einen liberaleren Weg, dessen Grundgedanken wir unterstützen.

Für mehr Freiheit in der Namenswahl fordern die Jungen Liberalen:

1. Allen steht vom 18. Lebensjahr an eine einmalige, offizielle Vornamensänderung zu. Bei ausreichender Begründung kann ein zweiter endgültiger Namenswechsel erlaubt werden. In besonderen Fällen ist die Namensänderung auch früher möglich. In den behördlichen und polizeilichen Datenbanken sollen der Geburtsname und alle weiteren vorigen Vornamen weiterhin geführt werden.
Die Änderung des Vornamens bleibt aufgrund einer sich herausstellenden anderen Geschlechtszugehörigkeit von dieser Regelung unberührt.

2. Nachnamen liberaler handzuhaben, indem:
…die Limitierung der Nachnamen auf zwei Namensglieder (sog. Ehedoppelnamen) aufgehoben wird.
…Eheleute jeweils unabhängig ihren Nachnamen frei wählen dürfen, solange er nur Elemente aus einem oder beiden Nachnamen beinhaltet.
… allen Eheleuten eine mehrmalige, offizielle Nachnamensänderung zugestanden wird. Ein Grund muss nicht angegeben werden. In den behördlichen und polizeilichen Datenbanken sollen vorige Namen weiterhin geführt werden.

3. freiheitliche Namensreglungen für Kinder:
Kinder von geschiedenen Eltern sollen sich ihren neuen Nachnamen aussuchen dürfen und diesen mit Erreichen des 18. Lebensjahrs nachträglich ändern lassen können, solange die Verwandtschaftsverhältnisse in zumindest einer Linie ersichtlich sind.
Eheleute sollen für Ihre Kinder einen eigenständigen Nachnamen, der sich aus ihren eigenen ableitet, aber von ihnen abweichen kann, festlegen dürfen, sofern die Verwandtschaftsverhältnisse in mind. einer Linie ersichtlich sind.

4. weitere Rahmenbedingungen hin zu fortschrittlicher Namensgebung geändert werden:
Wir fordern eine Digitalisierung der Standesämter und Behörden, sodass die Namensänderung digital oder bei jedem Bürger:innenbüro durchgeführt werden kann.
Außerdem möchten wir die Hürden zum offiziellen Führen eines Pseudonyms oder Küstler:innennamen senken.

Antrag zur besseren Umsetzung der FATF Empfehlungen über die FIU

Aus dem Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (FIU) für 2019 hervor, dass die Zahl der Verdachtsfälle auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland stark gestiegen ist. Seit Jahren gibt es in Deutschland Vorwürfe gegen große deutsche Bankinstitute und immer neue Skandale kommen zum Vorschein.

FATF bezeichnet Deutschland als Land mit erhöhtem Geldwäscherisiko
Die Financial Action Task Force (FATF) ist das wichtigste internationalen Gremium zur Verhinderung von Geldwäsche. Im letzten Bericht der FATF wurde Deutschland in dem fast 400 Seiten umfassenden Gutachten als besonders anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bezeichnet. Die erste nationale Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums schätze das Risiko als mittel bis hoch für Geldwäsche in Deutschland ein und betont die unbedingte Einhaltung der FATF-Standards.

Geldwäschebekämpfung über die Zentralstelle FIU

Nachweislich ist die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) unterbesetzt und überfordert. Es kommt vor, dass Meldungen erst Jahre später bearbeitet werden können. Auch die Datenmengen sind für die Zentralstelle mit Personalmangel eine große Herausforderung. Wichtige Hinweise für die Strafverfolgungsbehörden können in den Datenmengen untergehen.
Darüber hinaus läuft die Kommunikation der FIU mit Polizei und Justiz nur schleppend. Der neue Gesetzesentwurf, den Vortatenkatalog durch den All-Crimes-Ansatz zu ersetzen, wird zu einem noch größeren Meldungsaufkommen führen und die überlastete Stelle an den Rand der Arbeitsfähigkeit bringen.
Wir unterstützen die zügige Einführung des All-Crimes-Ansatzes und fordern, dass die Kompetenzen der Behörden zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung gestärkt werden.
Damit die FIU das Aufkommen ordentlich bearbeiten kann, fordern wir Personalaufstockungen und ein Signifikat erhöhtes Budget für die Zentralstelle.
Weiterhin fordern wir eine Erhöhung der Sorgfaltspflichten von verpflichteten Kreditinstituten bei Korrespondenzbeziehungen in Ausland. Wir fordern aus diesem Grund die Implementation eines Standards zur Definition eines genauen Anwendungsbereiches der KYC-Regel, damit keine rechtlichen Grauzonen bei der Überprüfung von verdächtigen Transaktionen entstehen können.

Mit digitaler Technologie Pandemien besiegen

Das Deutsches Forschungszentrum für künstliche Intelligenz definiert KI als Technologie, die vor allem in der Medizin eine immer relevantere Rolle einnimmt. Durch die Auswertung verschiedener Datensätze, wie etwa Bild- oder Biodaten, lassen sich Krankheiten wie z. B. SARS-CoV-2 oder Maligne Melanome frühzeitig mit hoher Genauigkeit erkennen. Doch es gibt weitere Anwendungsfälle wie etwa Gensequen-zierungen (hier sei beispielhaft das AlphaFold System von Deepmind angeführt) zum Entwurf von Me-dikamenten oder das Durchsuchen von Medikament-Datensätzen zum Auffinden von Wirkstoffen ge-gen bestimmte Krankheiten, das Katastrophenmanagment (z. B. über intelligente Chatbots) oder die notwendige Mustererkennenung in großen Datensätzen. Auch durch den Einsatz von Smartwatches o-der Fitnessarmbändern lassen sich mit Hilfe dieser Mustererkennung einige Krankheitsbilder frühzeitig ausmachen (u. a. SARS-CoV-2 oder kardiale Rhythmusstörung). Langfristig wird nicht nur der Markt für derartige Anwendungen stark wachsen und immer relevanter werden, sondern eventuell lebensret-tende Fähigkeiten in einer immer älter werdenden Gesellschaft zur Verfügung stellen. Deutschland sollte daher in diesen Anwendungsfeldern digitaler Technologien eine Führungsrolle einnehmen und sowohl die legislativen Leitplanken für derartige Anwendungsfälle als auch die langfristige finanzielle Förder-perspektive stärken.

Wir fordern daher:

• Durchführung eines „Important Project of Common European Interest“

• Bereitstellung von 3 Mrd. Risikokapital für F&E über einen Zeitraum von 10 Jahren bereitge-stellt durch die Agentur für Sprunginnovationen

• Einrichtung von ca. 50 Professuren im Bereich „KI & Medizin“

• Ausarbeitung klarer gesetzlicher Regeln zur beschleunigten Zulassung von Soft- und Hardware der Anwendungsfälle

Homophobie und Transfeindlichkeit besser bekämpfen!

1. Hasskriminalität ist bei uns verhasst
Fälle von Hass- und politisch motivierte Kriminalität (PMK) nehmen deutschlandweit zu. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes erhöhte sich das jährliche Straftataufkommen der PMK zwischen 2018 und 2019 um ca. 14 %. Die Tatmotive sind Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder sonstig menschenverachtend.
In der Kriminalitätsstatistiken wird deutlich, dass PMK aufgrund sexueller Orientierung (alle gegen Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle motivierten Straftaten) besonders stark zunahmen.

Die Jungen Liberalen fordern,
… dass das sich Homophobie und Transfeindlichkeit, strafschärfend bei der Strafzumessung von Straftaten auswirken. Hierzu soll §46 Abs. 2 StGB eine Formulierung beinhalten, die namentlich PMK aufgrund der sexuellen Orientierung aufzählt.
… dass die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) Nr. 15 und Nr. 234 um dieselbe Formulierung erweitert werden.
… dass §130 StGB Abs. 1 Satz 1 um die Formulierung ‚sexuelle Orientierung‘ ergänzt wird, damit Volksverhetzung gegen LGBT unter Strafe steht.

2. Konversionstherapien endlich vollständig verbieten!
Leider gibt es noch Organisationen, die überzeugt sind, dass von Heteronormativität-abweichende Geschlechtsidentitäten krankhaft und behandlungsbedürftig seien. Besonders in religiösen Organisationen sind Konversionstherapien noch immer aktuell und verbreitet. Konversionstherapie versuchen, die sexuelle Orientierung oder die empfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern.
Homosexualität und Transgeschlechtlichkei sind keine Krankheit und eine „Behandlung/Therapie“ ist mit schweren gesundheitlichen Folgen verbunden. Aufgrund der gravierenden negativen Auswirkungen begrüßen wir grundsätzlich das ‚Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen‘, das allerdings nicht weit genug geht.
2013 hat der Weltärztebund Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt. Die Bundesärztekammer stellt weiterhin fest, dass die Therapien nicht mit einer gewissenhaften Berufsausübung vereinbar sind.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen,
… dass Konversionstherapien verboten werden.
…dass Personen, die im Rahmen ihrer Berufsausübung Konversionstherapien durchführen, ein Berufsverbot erhalten und, falls sie eine ärztliche Approbation besitzen, diese entzogen wird.

Verwandtschaftliche Beziehungen legalisieren – für mehr Freiheit in der Liebe!

Hintergrund
In Deutschland sind (blut)verwandtschaftliche Beziehungen umfänglich als „Inzest“ oder „Unzucht“ stigmatisiert, tabuisiert und verboten. Eine sexuelle Beziehung zwischen leiblichen Geschwistern und Verwandten ist bei Geld- und Gefängnisstrafe weitgehend untersagt. In vielen Ländern der Welt ist eine einvernehmliche, blutverwandtschaftliche Beziehung auch sexueller Art zwischen Erwachsenen zu Recht legal. So hat bspw. Frankreich bereits im frühen 19. Jhd. „Inzest“ straflos gestellt.
Zwar ist die Vererbungswahrscheinlichkeit von genetisch bedingten Erkrankungen bei Konsanguinität verglichen mit nicht-konsanguinen Erbgängen erhöht, doch nicht jede (sexuelle) Beziehung geht auch mit einem Kinderwunsch einher. Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Kinderwunsch schließt neben dem leiblichem Nachwuchs auch Adoption, Keimzellspenden und Pflegekinder einschließt. Eine humangenetische und Auch der deutsche Ethikrat empfiehlt diesbezüglich mehrheitlich eine Revision des Gesetzes, das sich mit verwandtschaftlichen Beziehungen befasst.
Die Jungen Liberalen fordern,
…dass verwandtschaftliche, einvernehmliche Beziehungen zwischen Erwachsenen straffrei sind. Entsprechende Teile der betreffenden Paragrafen des StGB sollen demnach angepasst werden.
…dass unverheiratete Erwachsene in verwandtschaftlichen, einvernehmlichen Beziehungen nach einer humangenetischen Beratung heiraten dürfen.
…eine Regelung zur Unterstützung der Realisierung eines Kinderwunsches in Verwandtschaftsbeziehungen. Hierbei soll beispielsweise bei Wunsch von leiblichen Kindern eine humangenetische Beratung, Keimzellspenden und Voruntersuchung durch Krankenkassen finanziert werden. Beratungsgespräche zur Aufnahme von Pflegekindern und Adoption sollen kostenlos angeboten werden.
…ein von den Bildungs- und Gesundheitsministerien entwickeltes Konzept zu Aufklärung bei und Entstigmatisierung von Verwandtenbeziehungen.

Wir machen mehr als Klatschen! -Eindämmung des Pflegenotstands

Spätestens die Corona-Krise hat uns gezeigt, dass der Pflegenotstand nicht mehr länger hinnehmbar ist und wir handeln müssen. Um dem entgegenzutreten, müssen zwei große Punkte berücksichtigt werden. Der eine ist die Finanzierung der Krankenhäuser und die damit fehlenden finanziellen Mittel für deutlich mehr Pflegestellen. Der andere ist die fehlende Attraktivität des Berufs, weshalb es viel zu wenige Bewerber und Interessenten gibt.

DRG-Fallpauschalengesetz und Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen als Hauptproblem für fehlende Budgets
Durch Minusgeschäfte der Krankenhäuser und weitere Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen wurde vor allem in der Pflege gespart. Um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken fordern wir also eine Neubewertung und Umstrukturierung der Finanzierung der Krankenhäuser, damit wir den Krankenhäusern überhaupt die nötigen Mittel ermöglichen können, um mehr Pflegestellen schaffen zu können.

Fehlende Eigenverantwortlichkeit im Beruf und Mangel an Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegepersonal
Um den Beruf höher zu qualifizieren und attraktiver für junge Menschen zu machen, fordern wir eine Erweiterung der dreijährigen Pflegeausbildung. Dabei soll es für alle Auszubildenden die Möglichkeit geben, ihre Ausbildung um ein weiteres Jahr als Zusatzqualifikation zu verlängern. Dabei fordern wir beim Abschluss eine höhere Gehaltsstufe. Mit dieser Zusatzqualifikation sollen Absolventen dieser Ausbildung mehr Kompetenzen haben als zuvor. Deshalb fordern wir eine Orientierung am US-amerikanischen Modell, da die Pflegekräfte dort Tätigkeiten wie das Behandeln von Wunden, Blutentnahmen oder das Verordnen von gewissen Medikamenten ohne ärztliche Absprache durchführen können. Wir fordern, dass Pflegediagnosen gestellt werden dürfen, die sich zwar klar von ärztlichen Diagnosen unterscheiden, aber dennoch mehr Anklang bei den ärztlichen Visiten finden sollen!

In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls eine Weiterbildungspflicht für Pflegekräfte mit regelmäßigen Fortbildungen, orientiert am Punktesystem der Ärzte. Denn während Weiterbildungen in der ärztlichen Karriere Pflicht sind, bleibt eine Gesundheitspfleger i.d.R. an der gleichen Stelle. Dies verhindert ein Arbeiten auf Augenhöhe, da ärztliches Personal stets als überlegen gilt und häufig älteres Pflegepersonal nicht auf dem neuesten Stand ist. Natürlich hat nicht jeder Bewerber Interesse an einer Karriere in der Pflege. Deswegen fordern wir darüber hinaus Neubauten oder Rückkäufe von Schwesternwohnheimen. Passend zu den notwendigen Weiterbildungsmöglichkeiten, fordern wir die bundesweite Einführung der Ausbildung zur Physician Assistants (PA), also ärztliche Assistenten, da man Pflegekräften dadurch auch eine Weiterbildung zur PA ermöglichen kann. Dabei kann es sich einerseits um ein Bindeglied zwischen Pflege und Ärzten handeln, mit entsprechenden Kompetenzen und Aussichten auf Leitungsfunktionen oder beispielsweise eine Chance auf mehr medizinische Tätigkeiten. Unsere Forderung ist es, mehrere Ausbildungswege durch Weiterbildungen miteinander zu verknüpfen, damit mehr Angebote entstehen.

Ablehnung der Pflege-Akademisierung
Weiterhin erfüllt die angestrebte Akademisierung mit anschließendem Pflegestudium nach der Ausbildung nicht den Zweck der Aufstockung des Personals, da aus Erfahrung wenige Diplom- Krankenschwestern ans Patientenbett zurückkehren. Daher lehnen wir die Akademisierung der Pflege ab und fordern die Verbesserung der praktischen Ausbildung, da der Beruf des Gesundheitspflegers auch ohne akademischen Abschluss attraktiv sein kann. Wir fordern praktische Weiterbildungsmöglichkeiten, bei denen die Verbindung zum Patientenbett bestehen bleibt. Wir fordern, dass die Inhalte für diese Angebote, sowie entsprechende Kompetenzen dringend im Dialog mit dem Pflegepersonal besprochen werden, da eben dieser fehlender Kontakt seit Jahren für Unstimmigkeiten gesorgt hat. Auch das steigert das Selbstwertgefühl der Pflegekräfte, da sie in der Realität selten miteinbezogen werden.

Die Zugangsvoraussetzungen
Um praktische Berufe weiterhin aufzuwerten, müssen auch die Zugangsvoraussetzungen erweitert werden. Wir fordern daher die Öffnung der Pflegeausbildung für junge Menschen mit Hauptschulabschluss.

Fehlende Attraktivität des Berufs
Ein letzter Punkt ist die mangelnde Familienfreundlichkeit des Berufs, die insbesondere für junge Frauen ein Hindernis zur Ergreifung des Pflegeberufs darstellt. Dafür ist der Schichtdienst keineswegs geeignet, was vor allem auf viele Frauen abschreckend wirkt. Deshalb fordern wir kostenlose oder vergünstigte Kinderbetreuung in den Krankenhäusern oder Kooperationen mit Kindertagesstätten mit entsprechenden Betreuungszeiten. Da nicht nur Krankenschwestern, sondern auch Ärztinnen davon betroffen sind, würde dies ebenfalls die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau im Berufsleben verbessern. Wir fordern 24Std. Kinderbetreuung, damit auch Pflegekräfte nach der Schwangerschaftspause in den Beruf zurückkehren und es weniger Ausfälle auf den Stationen gibt. Da wir natürlich den Beruf nicht nur für junge, sondern auch ältere Berufstätige verbessern wollen, fordern wir Erleichterungen für Pflegekräfte ab 50 Jahren, wie beispielsweise keine Nachtdienste mehr.

Das Pflegeberufegesetz 2020
Wir lehnen die Generalisierung der Pflegeausbildungen ab, da es sich um drei unterschiedliche Berufe handelt und deren zusammengefügte Ausbildung eher an Qualität verliert und daher weniger Kompetenzen aufweist, als die Ausbildung aufzuwerten. Auch die damit zusammenhängenden erhöhten Zugangsvoraussetzungen lehnen wir ab.

Physician Assistants – Chancen für moderne Gesundheitsberufe

Hintergrund:
Der Beruf des Physician Assistant (PA) ist ein neuer Gesundheitsberuf in Deutschland. Er ist im angloamerikanischen Raum oder der Niederlande seit vielen Jahren etabliert und erlebt auch hier einen Aufschwung. PAs sind dem ärztlichen Dienst unterstellt und liefern einen wertvollen Beitrag zur Patientenversorgung und entlasten den ärztlichen Dienst, sodass er sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren kann. Die Aufgaben, die ein/eine PA übernimmt und sich an seinen/ihren Fertigkeiten orientieren, werden per Delegation übertragen.

Bislang gibt es noch keine feste staatliche Ausbildungsordnung, in der bundeseinheitlich zu vermittelnde Kompetenzen festgeschrieben sind, und der/die ist PA kein staatlich geregelter Gesundheitsberuf, wie eine/ein MTA.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich mit dem Berufsbild auseinandergesetzt und u. a. Tätigkeitsrahmen, Studieninhalte und Qualitätskriterien für die Einführung von Studiengängen ausgearbeitet. Zugangsvoraussetzung für ein Studium, das mit dem B. Sc. abschließt, sei eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in einem Gesundheitsberuf.

Die Jungen Liberalen fordern,
… dass eine staatlich-einheitliche Ausbildungs- oder Studienordnung für den Beruf des Physician Assistant (PA) in Zusammenarbeit mit der BÄK und der KBV entwickelt wird.
… dass die Ausübung des Berufes des PA Rechtssicherheit bekommt, indem Tätigkeitsbereiche, Verantwortung, die berufliche Stellung und Weiterentwicklung geregelt werden.
… staatliche Initiativen zur Planung von PA-Studiengängen.
… die klare Regelung der Delegationsbefugnisse des Arztes an einen PA, sodass eine Ausübung dieser Delegation zu einer Haftungsentlastung oder zu einem Haftungsausschluss des Arztes führt.
… an verschiedene Gesundheitsfächer angepasste Weiterbildungsordnungen, sodass der PA als Fachweiterbildung, auch berufsbegleitend, Arbeitenden in Gesundheitsausbildungsberufen Zukunftsperspektiven bietet.
… dass sich durch den Einsatz von Pas keine negativen Auswirkungen auf den Pflegeversorgungsschlüssel ergeben.

Prävention von sexuell-übertragbaren Krankheiten, sexueller Gesundheitsschutz und Sexualkunde 2.0 für alle!

Einleitung
Sexuell übertragbare Erkrankungen (STI/STD – sexually transmitted infections/diseases) können eine ernste Beeinträchtigung der (sexuellen) Gesundheit des/der Betroffenen darstellen und gravierende Folgen haben:

Eine HIV-Infektion ist nicht heilbar und kann tödliches AIDS auslösen. Syphilis schädigt unbehandelt Organe nachhaltig und kann bei Schwangern zu Kindstod führen. Gegen manche Krankheitserreger wie bei Gonokokken sind kaum noch Medikamente wirksam. Chlamydieninfektionen können infertil machen. Gebärmutterhals-, Penis- und Rachenkrebs können durch humane Papillomaviren (HPV) verursacht werden.

Das sind keine Einzelfälle – mehrere Tausend Menschen infizieren sich jährlich mit STI in Deutschland:

Nach Statistik der Deutschen Aidshilfe e. V. lebten 2018 rund 87 900 Menschen mit HIV, von denen sich zuletzt 2 400 neu infizierten. Die Dunkelziffer ist hoch. Das BMG verweist auf mehrere Hunderttausend Hepatitiskranke und viele Hundert Syphiliserkankungen. HPV zählt aufgrund seiner hohen Prävalenz zu einer der weltweit häufigsten, insbesondere bei jungen Menschen, sexuell übertragenen Erkrankungen.

Eine umfassende sexuelle Aufklärung sollte bereits in der Schule erfolgen und Gesundheitsrisiken stärker behandeln als bisher, sowie mit Angeboten der primären Prävention (bspw. Impfungen, kostenfreien Präservativen etc.) kombiniert werden, damit die STI-Inzidenz schneller konsequent gesenkt werden kann. Deshalb fordern wir im Rahmen der weltbesten Bildung für jede und jeden ein Neudenken im Bezug auf sexuelle Aufklärung und einen erweiterten Schutz vor STD für insbesondere Jugendliche und Heranwachsende und verbesserten Zugang zu Schutzmöglichkeiten für alle.

I. Weltbeste Sexualaufklärung für alle
I.I Sex und Sexualität in Schulen zum Thema machen
Hintergrund
„Sexualerziehung“ ist in den Rahmenlehrplänen für Berlin und Brandenburg Teil der fachübergreifenden Kompetenzentwicklung. Ziel ist die Erziehung zu einem selbst bestimmten und verantwortungsvollen Verhalten, bei dem der Umgang mit dem eigenen Körper und der eigenen Sexualität im Vordergrund steht.

Wir begrüßen, dass Schülerinnen und Schülern (SuS) sich mit ihrer Sexualität, ihrem biologischen Geschlecht und ihrer Identität sowie ihrer sexuellen Orientierung auseinandersetzen. Um jedoch für mehr Sensibilität in diesem Bereich zu sorgen und dem Kompetenzerwerb einer Gesundhaltung des eigenen Körpers gerecht zu werden, muss das Gelernte umfangreich wiederholt und vertieft werden.

Wir fordern,
… dass in der Sekundarstufe I verpflichtend Alternativen zur „klassischen“ Schwangerschaftsverhütung durch eine „Antibaby-Pille“ erklärt werden.
… dass die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs und Beratungsstellen genannt werden.
… dass die Aufklärung von STI im Laufe der Schulzeit einen hohen Stellenwert bekommt und hierfür STD-Krankheitsbilder (Hepatitis, HIV, Tripper, Syphilis, Herpes und Pilzinfektionen etc.) besprochen werden sowie präventive Schutzmöglichkeiten erklärt werden. Das schließt das Üben der Verwendung von Präservativen am Modell ein. Auch Oralschutztücher und Femidome sollen als weitere Verhütungsmittel vorgestellt werden.

Wir unterstützen, dass sich SuS mit ihrer eigenen und anderen sexuellen Orientierungen auseinandersetzen sollen. Das ist für viele ein langer Prozess und sollte daher wiederholend in der Schulzeit thematisiert werden. Das Ausleben von Sexualität ist natürlich und unterstützt eine gesunde Entwicklung, sofern man sich vor STI schützt.

Wir fordern,
… dass auf Hetero-, Homo-, Bi-, Trans-, Inter-, Pan- und Asexualität mehrmalig im Unterricht eingegangen wird, damit Vorurteile weiter abgebaut werden.
… dass im Sinne einer STI-Prävention das Thema Safer Sex bei verschiedenen Geschlechtsverkehrformen (Oroanalkontakt, Vaginal-, Anal- und Oralverkehr) in die Lehrpläne aufgenommen wird.
… dass in der Schule Vorurteile zu Geschlechtsverkehr und Selbstbefriedigung abgebaut werden (wie z.B. der 1000-Schuss-Mythos).
… dass den SuS Beratungsangebote zu LGBTQI*, Schwangerschaft, Sexualität und Safer Sex vorgestellt werden, indem bspw. auf gesellschaftliche Verbände oder Internetseiten der BZgA verwiesen wird.
… dass im Laufe der erweiterten schulischen Ausbildung weiterführende Themen der Sexualität thematisch diskutiert werden. Dazu zählen u.a. Leben mit HIV, Sicherheit bei „Chemsex“ und BDSM.
… dass das Lehrpersonal umfangreiches Informationsmaterial zu den neuen Themen im Rahmenlehrplan erhalten soll. Das BZgA-Material soll durch das Gesundheits- und Bildungsministerien stark erweitert und auf den Schulunterricht zugeschnitten werden.
… organisatorische und finanzielle Unterstützung für den schulischen Sexualunterrichts. Dabei sollen auch gesellschaftliche Vereine, staatliche Initiativen und Mediziner eingebunden werden.

I.II Arztbesuche ermöglichen sichere Doktorspiele
Hintergrund
Bei den Kinder- und Jugenduntersuchungen werden verschiedene Impfungen (Hepatitis B, HPV) angeboten und insbesondere bei Pubertierenden die Bedeutung der Intimhygiene unterstrichen. Verschiedene Ärztinnen und Ärzte (ÄuÄ) bieten Sexualsprechstunden an und können Informationsmaterial der BZgA weitergeben.

Trotz des guten Grundangebots der STI-Prävention durch ÄuÄ erkennen wir Potenzial bei der Verhinderung von STD. So sind die Impfquoten bei Schuleingangsuntersuchungen von Hepatitis B (ca. 87 %) die niedrigsten unter den von der STIKO empfohlenen Impfungen. Die Quote fiel von 2008-2017 weiter, wohingegen durch Kampagnen zur Aufklärung bei Masernimmunisierungen die Zahl der Masernvakzinationen um ähnliche Größenordnungen stiegen.

Besondere Risikogruppen (Frauen, Immunschwache) sollten für eine Immunisierung
gegen das HPV sensibilisiert werden, das mit einer Durchimpfquote von ca. 31 % der 15-Jährigen Mädchen besonders niedrig ausfällt. Auch Jungen sollen verstärkt über den Nutzen der Impfung aufgeklärt werden und gemäß der STIKO-Empfehlungen eine Immunisierung erhalten.

Wir fordern
… eine Informationskampagne, die auf die Vorteile der Hepatitis B- und HPV- Impfung hinweist.
… dass umfangreiches Informationsmaterial kostenlos an Kinderärzte und -ärztinnen, Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner, Frauenärztinnen und -ärzte, sowie Urologinnen und Urologen durch das Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt wird. Dieses soll Jugendlichen und Heranwachsenden bei ihrem Arztbesuch mitgegeben werden.

II Safer Sex darf keine Geldfrage sein!
Hintergrund
Es gibt 2020 in Deutschland im Gegensatz zu Frankreich keine kostenlosen Präservative zur Verhinderung einer Ansteckung mit STI, obwohl ihr Nutzen vielfach erwiesen ist und sich auch auf die Empfängnisverhütung erstreckt.

Wie in Frankreich sollten daher in Deutschland Verhütungsmittel für den Eigengebrauch kostenlos zur Verfügung stehen, weil deren erwiesene Schutzwirkung zur Gesundhaltung der Gesellschaft beiträgt und so einer Verbreitung von Infektionskrankheiten Einhalt geboten werden kann.

Wir fordern
… dass Präservative, Femidome und Oralschutztücher auch in verschieden notwendigen Varianten (z. B. latexfrei, verstärkte Wanddicke) aufgrund ärztlicher Verschreibung zuzahlungsbefreit in einer Apotheke auf Kosten der GKV erhältlich sein.

Nur freie Frauen können ihren Körper verkaufen – Gegen Zwangsprostitution auf dem Straßenstrich

Prostitution ist in Berlin-Mitte allgegenwärtig. Auf der Kurfürstenstraße oder der Oranienburger Straße sorgen Prostitution und ihre Begleiterscheinungen in der Öffentlichkeit regelmäßig für Unmut unter Passanten und Anwohnern. Neben dieser sozialen Ausgrenzung finden Prostituierte zudem oft menschenunwürdige Arbeitsbedingungen vor.

Zwangsprostitution muss bekämpft werden. Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch frei über seinen Körper verfügen können darf, weshalb wir Prostitution als solches akzeptieren. Gerade in diesem intimen Bereich verbietet sich jedoch jede Form von Zwang. Diese verurteilen wir aufs Schärfste und wollen sie entschlossen bekämpfen.

Prostitution unter menschenwürdigen Bedingungen

Wir befürworten, dass sich alle Prostituierten behördlich registrieren müssen. Dies soll das Einsetzen von Minderjährigen und den Menschenhandel besser bekämpfen.

Als Junge Liberale sind wir auch davon überzeugt, dass es besser ist, vorgesehene Orte für die Ausübung der Dienstleistungen zu haben. Keine Prostituierte sollte ihre Dienstleistungen in einem Gebüsch, einem Auto oder direkt auf der Straße vollziehen müssen. Deswegen fordern wir Verrichtungsboxen für die Dienstleistungen der Prostituierten bereitzustellen, in denen zwei Türen verbaut sind. Dies erhöht die Sicherheit der Sexarbeiterinnen, da sie die Möglichkeit der Flucht haben. Außerdem sollen in diesen Notfallknöpfe verbaut sein, die einen automatischen Notruf auslösen.

Um die Prostituierte bei ihrer körperlichen Gesundheit zu unterstützen, fordern wir, dass Prostituierte sich regelmäßigen und kostenlosen Gesundheitschecks unterziehen müssen.

Langfristig möchten wir darauf hinarbeiten, dass Prostituierte ihre Dienstleistungen nur noch in regelmäßig kontrollierten Bereichen, wie Verrichtungsbocen, anbieten dürfen, womit durch die behördliche Kontrolle ein Mindeststandard an Arbeitsbedingungen sichergestellt werden kann.

Die Richtigen bestrafen

Grundsätzlich möchten wir aber vor allem an der Wurzel und dem Hauptproblem von Zwangsprostitution ansetzen, nämlich bei den Zuhältern.

Um diese effektiv zu verfolgen und zu bestrafen, müssen die Kompetenzen der Polizei in diesem Bereich erweitert werden. Es muss geprüft werden, ob eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss, um Zuhälter konsequent zu verfolgen und zu bestrafen. Auch sollte das Strafmaß gegebenenfalls angepasst werden.

Wir fordern die Polizei auch auf, ihre Anzahl an verdeckten Ermittlern im Bereich Prostitution und Menschenhandel zu erhöhen mit dem Ziel, die organisierte Kriminalität zu bekämpfen und den Prostituierten einen Ausweg aufzuzeigen.

Alternativen aus der Zwangsprostitution
Auch wenn einige Prostituierte sich freiwillig prostituieren und an ihrem Beruf Gefallen finden, trifft das auf viele Prostituierten nicht zu. Als Junge Liberale möchten wir den Prostituierten, die gerne der Prostitution nachgehen möchten, dies zu menschenwürdigen Bedingungen ermöglichen. Wir möchten Prostituierte jedoch auch stets eine Exit-Option offenhalten, damit der Weg in die Zwangsprostitution keine faktische Einbahnstraße bleibt.

Für uns steht fest, dass Sprachkenntnisse eine enorme Aufstiegschance in unserem Land darstellen. Deswegen fordern wir, dass mit ihrer Registrierung alle Prostituierten, die der deutschen Sprache nicht oder kaum mächtig sind, verpflichtend Deutschkurse besuchen müssen. Sollten die Kurse nicht besucht werden, wird diesen die Prostitution untersagt. In diesen Deutschkursen sollen auch stets Alternativen zur Prostitution besprochen und angeboten werden.

Einige Prostituierte haben Unvorstellbares erlebt. Damit diese mit ihrem aktuellen Zustand bestmöglich zurechtkommen und eine Chance haben, ein vollwertiger Teil der Gesellschaft zu sein, setzen wir uns dafür ein, dass es vermehrt psychologische Beratungsstellen für sie gibt. Im Idealfall sollten diese Angebote verschiedenen Sprachen haben und die Veranstalter sollen in der Öffentlichkeit für ihre Angebote werben.